In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Heike19
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#1
09.04.2008, 13:12
Hallo und Mahlzeit!!
Habe wieder mal ein Problem und ich hoffe, einer von euch kann mir helfen
Habe hier einen Titel vorliegen, jedoch ist unser Mandant (Antragsteller) verstorben, so dass der Titel wohl jetzt umgeschrieben werden muss.
Ein Erbschein seines Sohnes liegt mir vor.
Was muss ich jetzt wie beim Amtsgericht beantragen?
Vielen Dank im Voraus
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*Butterfly_83*
#2
09.04.2008, 13:29
Du machst einen Antrag, dass er Titel entsprechend dem Erbschein auf den Sohn umgeschrieben werden soll. Dazu fügst Du den Titel, den Erbschein sowie eine Vollmacht des Sohnes bei.
Haben das auch einmal gemacht, schreibst halt:
beantragen wir:
Den Tiel (Bezeichnung) vom .............. nach dem Tod des Antragstellers auf desesn Erben .......................... umzuschreiben.
Die entsprechenden Unterlagen (hier alles aufzählen) sind beigefügt.
Das müsste eigentlich reichen.
Manche Gerichte stellen sich aber auch quer, dann muss man zum Notar. Kommt immer auf das Gericht an.
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Heike19
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Lahmi
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#4
09.04.2008, 15:35
Guckst du: § 727 ff. ZPO
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Lahmi
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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