Anrechnung Nr. 2300 VV auf Nr. 3101 1. VV?!
Noch mal ne kurze Frage hierzu:
Wenn ich Klageauftrag habe und dann nochmal ein außergerichtliches Mahnschreiben verfasse, darf ich ja keine GG berechnen, weil ich den Klageauftrag schon habe. Wenn ich jetzt aber ne Kostenrechnung mitschicken will kann ich da ne 0,8 VG nach 3101 1 VV abrechnen? oder kann ich da gar nichts abrechnen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Wenn ich Klageauftrag habe und dann nochmal ein außergerichtliches Mahnschreiben verfasse, darf ich ja keine GG berechnen, weil ich den Klageauftrag schon habe. Wenn ich jetzt aber ne Kostenrechnung mitschicken will kann ich da ne 0,8 VG nach 3101 1 VV abrechnen? oder kann ich da gar nichts abrechnen?
Vielen Dank für eure Antworten.