Hallo zusammen. Ich brauche mal dringend Hilfe, der Sachverhalt ist ziemlich komplex, also los:
Unsere Mandantin ist mit ihrer SChwester adoptiert worden. Hatte aber keinen Kontakt mehr zu der Mutter. Die Mutter ist nunmehr verstorben und hat die Mutter als Alleinerbin eingesetzt (also die Oma unserer Mandantin). Unsere Mandantin hätte also nunmehr einen Pflichtteil bekommen müssen. Nunmehr ist die Oma ebenfalls verstorben und hat alles ihrem Sohn vererbt. Wie verhält es sich nunmehr mit dem Pflichtteil unserer Mandantin? Dieser müsste ja nun auf den Sohn ihrer Oma (also den Onkel unserer Mandantin übergegangen sein. Kann mir jemand helfen den unserer Mandantin zustehenden Pflichtteil zu berechnen? (reicht nur grob, also ohne Zahlen). Muss der Pflichtteil z. B. als VErbindlichkeit bei dem Erbe des Onkels abgezogen werden?
Ich hoffe hier blickt noch jemand durch. Falls nicht, bitte ich um eine kurze Rückantwort.
Vielen DAnk schon vorab!
ReNoSchnuffel81
Pflichtteilsberechnung, erst Mutter und dann Oma gestorben
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Zuletzt geändert von ReNoSchnuffel81 am 03.04.2008, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
- mrsbloom
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Also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist eure Mandantin mit ihrer Schwester, die einzigen (Adoptiv)-Kinder der verstorbenen Mutter. Wenn kein Ehemann vorhanden ist oder war, würden die beiden "Kinder" je zu 1/2 erben. Der Pflichtteil beläuft sich auf die hälfte des gesetzlichen Erbteils, also würde ich sagen 1/4, oder? Hat jemand eine andere Meinung, oder hab ich's falsch verstanden?
LG Tina
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Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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"Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteilsansprüche verjähren in einer Frist von drei Jahren, § 2332 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden letztwilligen Verfügung des Erblassers. Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach 30 Jahren.
Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beschenkten verjähren drei Jahren nach dem Tod des Erblassers, § 2332 Abs. 2 BGB."
Alles hier
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ ... htteil.htm
nachzulesen.
Es ist also wichtig zu wissen, seit wann die Mandantin weiß, dass ihre Adoptivmutter gestorben ist und damit vom Erbfall gewusst hat.
Im übrigen würde ich mrsbloom zustimmen.
"Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteilsansprüche verjähren in einer Frist von drei Jahren, § 2332 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden letztwilligen Verfügung des Erblassers. Unabhängig von dieser Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach 30 Jahren.
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Es ist also wichtig zu wissen, seit wann die Mandantin weiß, dass ihre Adoptivmutter gestorben ist und damit vom Erbfall gewusst hat.
Im übrigen würde ich mrsbloom zustimmen.
mhh wie lang danach ist den die oma verstorben? ich bin der meinung dass erst mal das eine erbe befriedigt werden muss und dann dass andere. aber wenn bereits geerbt wurde bleibt natürlich die frage nach der verjährung....
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Erst einmal vielen Dank. Ich glaube allerdings, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe. Also noch mal kurz zur besseren Verständnis. Die Oma ist verstorben, bevor diese den den Pflichtteil auszahlen konnte. Unsere Mandantin hat also die Mutter und die Oma beerbt. (Die Oma ist kurz nach der Mutter verstorben)Wie sieht es nunmehr aus mit den Pflichtteilen. Muss der Onkel nunmehr die Pflichtteile der Mutter (seiner Schwester) und der Oma (seiner Mutter) an unsere Mandantin auszahlen?
Noch mal vielen Dank.
Noch mal vielen Dank.
Zuletzt geändert von ReNoSchnuffel81 am 03.04.2008, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
D.h., der Pflichtteil ist bereits gegenüber der Oma geltend gemacht worden?ReNoSchnuffel81 hat geschrieben:Die Oma ist verstorben, bevor diese den den Pflichtteil auszahlen konnte.
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Soweit ich weiß, sollte dies geschehen, war aber wohl noch nicht. ist dies denn relevant?
Ich denke schon!! Weil der Pflichtteil binnen drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls hätte geltend gemacht werden müssen.
Aber das sollte sich wirklich Dein Chef anschauen!
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Das Problem ist, er kommt selber nicht so ganz klar und deshalb hatte ich gehofft, dass ich hier etwas Hilfe finden kann. Trotzdem erst mal wie schon gesagt "DANKE"
Liebe Grüße und schönen Abend noch!!!!
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Wir wollen ja helfen, aber es müssen Fakten kommen. Und da hilft leider Gottes nicht "ich denke schon", ohne dir jetzt damit einen Vorwurf machen zu wollen.