Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiuung
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich hab so etwas zwar noch nicht gemacht, aber ich hab mal ein bisschen gegoogelt. Meines Erachtens kannst du ein ganz normales Schreiben machen - wie Stein es schon geschrieben hat.
Und das hab ich noch gefunden:
Der Antrag stellende Gläubiger muss darlegen, wann, von wem und unter welchen Umständen er zum ersten Mal von den Tatsachen erfahren hat, auf die er seinen Versagungsantrag stützt. Außerdem muss der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzgericht die Richtigkeit seiner Angaben glaubhaft machen.
Und das hab ich noch gefunden:
Der Antrag stellende Gläubiger muss darlegen, wann, von wem und unter welchen Umständen er zum ersten Mal von den Tatsachen erfahren hat, auf die er seinen Versagungsantrag stützt. Außerdem muss der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzgericht die Richtigkeit seiner Angaben glaubhaft machen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Gruftie
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Liebe Blackcat, vielleicht hilft Dir dies ein wenig weiter:
http://www.insolvenzverein.de/archiv/vo ... chukau.htm
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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