Hallo habe da gerad noch ein Problem und zwar hat unser Mandant Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Insgesamt soll er einen Betrag i.H.v. 360,00 € zahlen. Wir haben hier nicht viel gemacht, nur ein Antwortschreiben an die gegnerischen RAe. Kann ich jetzt noch irgendwas außer der 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Und wenn ja nach welchem Wert?
Danke
Unterlassungserklärung
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das sehe ich genauso. Du könntest höchstens die Gebühr erhöhen, wenn es eine umfangreiche oder schwierige Sache war.
Ich würde den Gegenstandswert nehmen, den die Gegenseite auch angegeben hat.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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