Wir haben einen Beschluss erhalten, wonach die Berufung der Gegenseite zurückgewiesen wurde.
Wir haben im Berufungsverfahren Widerklage erhoben.
Welche Kosten mache ich jetzt geltend bzw. kann ich die Kosten der Widerklage überhaupt aufgeben? Kann ich diese auch im Mahnverfahren geltend machen?
Widerklage
Wenn die Berufung der Gegenseite abgewiesen wurde, wurde wahrscheinlich der Widerklage stattgegeben.
Wie lautet im Urteil denn die Kostenentscheidung?
Dementsprechend würde ich dann einen KFA machen
Wie lautet im Urteil denn die Kostenentscheidung?
Dementsprechend würde ich dann einen KFA machen
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
In einem Gerichtsverfahren gilt der kostenrechtliche Grundsatz der einheitlichen KGE. Es wird also eigentlich nie über Klage und Widerklage getrennt entschieden, sondern es ergeht eine einheitliche KGE über das gesamte Verfahren, ggf. mit entsprechender Quotelung. Danach sind dann die Kostenfestsetzungsanträge zu fertigen.
Aufgrund der Obsoleszenz der Widerklage muss es eine endgültige KGE geben, die als Grundlage für den KFA dient.
Aufgrund der Obsoleszenz der Widerklage muss es eine endgültige KGE geben, die als Grundlage für den KFA dient.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<