Wo man das nachlesen kann? Abgabenordnung? Umsatzsteuergesetz?
fragt der Mandant denn auch beim Hersteller seines Autos nach, ob er die Kosten für die Lebensmittel der Kantine (7 % !) entsprechend berücksichtigt hat ?
Taxirechnung und Mehrwertsteuer
Also ich hab so spontan tatsächlich nicht gefunden, wo steht, dass ein RA 19 % auf ursprünglich mit 7 % belastete Belege draufschlagen kann bzw. muss, nicht einmal im UStG.
Die Frage mit der Kantine hätte ich zu gern gestellt, aber ich darf ja nicht frech werden zu den Mandanten ... LEIDER
Die Frage mit der Kantine hätte ich zu gern gestellt, aber ich darf ja nicht frech werden zu den Mandanten ... LEIDER
Wenn du dazu jetzt noch einen § hättest, in dem steht, dass man die Mehrwertsteuer aus den Reisekostenbelegen in der jeweiligen Höhe vorher rausrechnen muss, würdest du mir den Tag retten
- Bibi
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Also ich hab gelernt, dass für Stadtfahrten 7 % berechnet werden und für z. B. Kurierfahrten 19 %.
Wir berechnen die Taxikosten (wenn wir sie dem Mdt. überhaupt in Rechnung stellen) immer als Auslagen, also ohne dass wir die 7 % rausrechnen und 19 % raufschlagen und bisher wurde das von unserem Steuerberater auch noch nie beanstandet.
Wir berechnen die Taxikosten (wenn wir sie dem Mdt. überhaupt in Rechnung stellen) immer als Auslagen, also ohne dass wir die 7 % rausrechnen und 19 % raufschlagen und bisher wurde das von unserem Steuerberater auch noch nie beanstandet.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
tja - den gibts aber nicht.
Normalerweise entsteht der preis eines Produktes oder einer Dienstleistung dadurch, daß man die Entstehungskosten (netto) addiert und das ergebnis als Nettopreis festsetzt. Dabei ist der UstSatz der einzelnen Kosten unerheblich. Der Anwalt ist nun in der unglücklichen Lage, daß er gem. RVG die Einzelkosten auch einzeln ausweisen muß. Wenn nun da eine Position bei ist, die mit 7 % belastet wird, ist das - Pech.
Man sollte dem Mandanten also erst gar nicht auf die Nase binden, daß da was mit 7 % bei ist ...
Normalerweise entsteht der preis eines Produktes oder einer Dienstleistung dadurch, daß man die Entstehungskosten (netto) addiert und das ergebnis als Nettopreis festsetzt. Dabei ist der UstSatz der einzelnen Kosten unerheblich. Der Anwalt ist nun in der unglücklichen Lage, daß er gem. RVG die Einzelkosten auch einzeln ausweisen muß. Wenn nun da eine Position bei ist, die mit 7 % belastet wird, ist das - Pech.
Man sollte dem Mandanten also erst gar nicht auf die Nase binden, daß da was mit 7 % bei ist ...
@Bibi: Bei Fahrten unter 50 km nimmt man 7 % und bei Fahrten über 50 km 19 % Mehrwertsteuer. Frag mich aber nicht, wo das steht )
Wir haben das früher auch als Auslagen verbucht, aber das ist definitiv verkehrt - leider ...
@Sigi: Das Problem ist, dass unser Mandant immer Belegkopien haben will (kann man ja schlecht verweigern) und manche Taxifahrer schreiben halt auch 7 % auf die Quittung.
Wir haben das früher auch als Auslagen verbucht, aber das ist definitiv verkehrt - leider ...
@Sigi: Das Problem ist, dass unser Mandant immer Belegkopien haben will (kann man ja schlecht verweigern) und manche Taxifahrer schreiben halt auch 7 % auf die Quittung.
siehe meinen Beitrag weiter oben ...lillysss hat geschrieben:@Bibi: Bei Fahrten unter 50 km nimmt man 7 % und bei Fahrten über 50 km 19 % Mehrwertsteuer. Frag mich aber nicht, wo das steht )
naja, wenn er die Quittung sieht wo 7 % draufsteht, kann ich einerseits verstehen, daß er da nachdenklich wird ...
andererseits: er bezahlt ja nicht die Taxifahrt, sondern Eure Dienstleistung als ganzes, zu der u.U. eben auch eine solche Taxifahrt gehört. Und Eure Dienstleistung steht nun mal nicht in §12.2 UstG als Ausnahme ...
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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erstens: welcher MwSt % muss doch auf der Quittung drauf stehen, wenn nicht, dann kannst auch keine rausrechnen
zweitens: fast jeder Anwalt ist vorsteuerabzugsberechtigt, folglich darf er die VOrsteuer (ggf. 7 %) abziehen, muss aber 19 % raufrechnen, da er ja keine 7 % berechnen darf
PS: Backwaren sind insofern absetzbar, als sie vielleicht Bewirtungskosten sind (ich setze fast alles ab als "Bewirtungskosten intern, gibts bei mir extra n Konto)
zweitens: fast jeder Anwalt ist vorsteuerabzugsberechtigt, folglich darf er die VOrsteuer (ggf. 7 %) abziehen, muss aber 19 % raufrechnen, da er ja keine 7 % berechnen darf
PS: Backwaren sind insofern absetzbar, als sie vielleicht Bewirtungskosten sind (ich setze fast alles ab als "Bewirtungskosten intern, gibts bei mir extra n Konto)