Jetzt hat uns eine gegnerische Betreuerin, die auch Anwältin ist, mitgeteilt, dass eine 1,3 Geschäftsgebühr Wucherei sei
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Jetzt hat RA gesagt, ich soll irgendetwas herausfinden, wonach gerechtfertigt ist, dass man eine 1,3 nimmt, damit die Gegenseite und vor allem auch Mdt. überzeugt wird, dass das richtig ist, was wir machen.
Jezt wollte ich eure Meiung dazu wissen. (Mein inneres Gefühl sagt mir, dass man die 1,3 auch niedriger setzen könnte bzw. müsste; aber wir haben bisher immer 1,3 genommen).
Hat vielleicht jemand vielleicht eine Quellenangabe aus einem Buch oder ein Urteil dazu?