Hallo ! Ich habe gestern versucht, mit der Buchhaltung weiterzumachen und bin auf folgendes Porblem gestoßen - ich muss die BerH und PKH-Gebühren, die vom Gericht bezahlt wurden buchen. Das fällt doch beides unter "Zahlungen von Dritten" oder? Es öffnet sich dabei jedesmal ein Fenster, indem mein Betrag als Fremdgeld erscheint... Wieso eigentlich? Oder ist es irgendeine Einstellung bei uns?
Außerdem erscheint unten in der Buchungsmaske keine Unterscheidung nach Netto und MwSt... Ich weiß, die Fragen sind derart anfängerhaft, dass es peinlich ist, aber ich versuche es mir selbst beizubringen und hoffe, dass mir hier jemand dabei hilft.
Anfängerfrage
Ich buch das immer auf Gebühren, weil die Staatskasse zahlt ja anstatt des Mandanten. Warte mal was, die anderen so sagen. Ich hab immer noch einen StB im Rücken, der die Fehler die ich mach wieder gerade biegt.
LG
Steffi
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- Pepsi
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weil Zahlung von Dritten generell als Fremdgeld vorgeschlagen wird, nehm doch einfach "Zahlung von Auftraggeber" oder trag es halt per Hand bei Gebühren ein
Das sind ganz normale Beträge, wie du auch deine Rechnungen an den Mandanten stellst. Genauso wie Buchungen von der Rechtschutzversicherung. Die Gebühren werden zwar von Dritten bezahlt, aber im Namen des Mandanten.
Sollte ich diese Zahlungen dann nicht als "Zahlungen von Dritten" kennzeichen? Habe ich das richtig verstanden? Könnte ich wirklich "Zahlungen von Auftraggeber" nehmen und im Text dann "PKH" eingeben?
Nein, sollst du nicht.
Ja, genau so buchen.
PS: achte mal bitte drauf, dass deine Überschriften etwas konkreter werden. Hilfe oder Anfängerfrage oder so ist wenig konkret und hilft beim Suchen nicht.
Ja, genau so buchen.
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- NickyS
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Wie verbuchst Du denn Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen? Beratungshilfe oder PKH ist - wie schon StineP gesagt hat - nichts anderes, als die Zahlung einer Rechtsschutzversicherung und wird genauso verbucht.
ich habe bs jetzt noch keine Zahhlngen von RSV verbucht,weil ich mit der Buchung erst seit ein paar Tagen angefangen habe.
- NickyS
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Also grundsätzlich sind Zahlungen der Rechtsschutzversicherungen und der Staatskasse wie Zahlungen des Mandanten zu verbuchen, da die Zahlungen für den Mandanten geleistet werden.
Wie das mit der Aufsplittung Zahlungen Auftraggeber / Dritte funktionieren soll, weiß ich nicht. Ich kenne das von meinem Buchhaltungsprogramm auch garnicht.
Hat Dir denn niemand gezeigt, wie die Buchhaltung mit Eurem Programm funktioniert? Mir scheint, als hätte man Dich da ins kalte Wasser geworfen!?
Notfalls schau doch mal in das Handbuch von AnNoText. Vielleicht kommst Du damit weiter und kannst eventuell entsprechende Einstellungen ändern.
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