Hi!
Wir haben MB und dann VB beantragt. Gegner hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch beim zuständigen Streitgericht begründet. Gericht hat Termin bestimmt, Gegner hat Hauptforderung dann aber beglichen, sodass Termin aufgehoben wurde und VB über Hauptforderung, Zinsen und Gebühren nach 3305 und 3308 und GK für Mahnbescheid erlassen wurde.
Jetzt soll ich Kostenfestsetzungsantrag zum Streitgericht stellen.
Da darf doch jetzt nur doch rein:
1,3 Verfahrensgebühr
- 1,0 MB-Gebühr
Gerichtskosten (2,5)
Auslagen
Steuer
Seh ich das richtig?!
LG Heidi
Frage zu Kostenfestsetzungsantrag
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Hallo,
ja, würde ich auch so beim Gericht beantragen.
(Allerdings die Gerichtskosten nicht mit 16 % berechnen, wir setzen diese immer nach der Mehrwertsteuer auf den Antrag).
Gruß Fiona
ja, würde ich auch so beim Gericht beantragen.
(Allerdings die Gerichtskosten nicht mit 16 % berechnen, wir setzen diese immer nach der Mehrwertsteuer auf den Antrag).
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Nochmal ne Frage, es erging auch noch Urteil im schriftlichen Verfahren. Wir bekommen doch auch noch Terminsgebühr, oder?!
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- NORTHERN DINO
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Was für ein Urteil ist denn ergangen, § 495a ZPO?
Wenn es kein VU ist, dann gibt es die volle Terminsgebühr.
Wenn es kein VU ist, dann gibt es die volle Terminsgebühr.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Annile
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Ich meine mich erinnern zu können, dass die Terminsgebühr nach 495a ZPO man nur bekommt, wenn ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung getroffen wurde. Eine Kostenentscheidung z. B. zählt dafür nicht. Hab im Moment kein Buch da - das wäre allerdings noch einmal zu überprüfen
Es Annile :hurra