Text für Pfüb Mietkaution gesucht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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butterflybabe
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#1

03.03.2008, 09:13

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich brauch einen Text für die Pfändung einer Mietkaution.

LG
StineP

#2

03.03.2008, 09:50

Ist diese überhaupt schon zur Rückzahlung fällig??

Schau mal hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13 ... c&start=10

Da haben wir das Problem bereits erörtert. Kaution im laufenden Mietverhältnis ist eben nicht auszahlungsreif, bedeutet, dass du diese dann nicht pfänden kann. Ich verweise insbesondere auch meinen letzten Beitrag zu diesem Thema. Die Rechtssprechung geht von einem halben Jahr ab Beendigung des Mietverhältnisses aus, wenn es um den tatsächlich bestehenden Auszahlungsanspruch geht.
rosa

#3

03.03.2008, 09:59

also ich habe mir das auch mal durch gelesen... muss allerdings sagen, dass ich schon sehr oft problemlos die Kautionen gepfändet habe.... ich denke mal, probieren kann man es auf jeden Fall oder?!
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butterflybabe
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#4

03.03.2008, 10:15

@Immi, welchen Text hast du verwendet?

Das eine Kaution erst ausbezahlt werden kann, wenn diese fällig ist, ist klar. Eine Pfändung geht so gut wie immer durch, auch wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet ist.

Ich brauch ja auch nur einen Text, hier fällt mir nur leider nichts ein.
rosa

#5

03.03.2008, 10:17

ich habe immer den miete / pacht text genommen und habe dazu FETT rein geschrieben, dass insbesondere der für die whg bla bla hinterlegte Mietkautionsbetrag gepfändet wird. warte mal ich hol mir mal schnell ne akte wo ich letzte woche grad die DS bekommen habe....
rosa

#6

03.03.2008, 10:21

ah hier also ich habe geschrieben:

die angebliche Forderung des Schuldners auf Rückzahlung des hinterlegten Mietkautionsbetrages betreffend der vom Schuldner angemieteten Wohnung in der ...straße in....., einschließlich Zinsen

an den DS:

GING PROBLEMLOS DURCH

leider erfolglos aber problemlos :)
jenniver
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#7

03.03.2008, 10:23

Hat der Mieter die Kaution bar geleistet, muss der Vermieter sie zurückzahlen, da es sich um eine Geldforderung handelt, die nach § 829 ZPO gegenüber dem Vermieter als Drittschuldner zu pfänden ist.

und als Text:

Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners

gegen den Vermieter … – Drittschuldner –

auf Rückzahlung der Kaution für die Wohnung in der … Straße Nr. … im … Geschoss ... gepfändet.

Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungs-rechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich wird dem Schuldner aufgegeben, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen, ihm insbesondere mitzuteilen, ob und wann er eine Kaution in welcher Form und in welcher Höhe geleistet hat und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere den Mietvertrag über die bezeichnete Wohnung herauszugeben. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.
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butterflybabe
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#8

03.03.2008, 10:28

:thx

Dann kann ich endlich diesen bl... Pfüb rausschicken. Konto etc. hatte ich schon, nur eben Kaution hat noch gefehlt.
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