Noch mal ich
In einer Familiensache soll ich abrechnen. Meine Frage ist, kann ich das Haupsacheverfahren (GW: 3000,00 €) und das einstweilige Anordnungsverfahren (GewSchG) zusammenrechnen oder sind das zwei Angelegenheiten? Es wurde beides zusammenverhandelt.
Einstweilige Anordnung in Familiensachen
- Vorzimmerkeule
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Der Wert für das einstweilige Anordnungsverfahren beträgt (meine ich) 500,00 €. Also zwei Liquidationen: EA-Verfahren nach 500,00 € und HV nach 3000,00 €.
Liebe Grüße, Manu
genau zwei abrechnungen, da zwei verschiedene angelegenheiten. ea-verfahren sind immer "neue mandate" neben dem hauptsacheverfahren.