Brauche mal Hilfe: Gebührenrechnung im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lolek
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#1

26.02.2008, 13:36

Hallo,

ich muss ne Kostenrechnung in einer Arbeitsrechtssache erstellen und hab da leider mal wieder überpaupt keinen Plan. Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen..?? :oops:

Also, folgender Sachverhalt ligt dem Ganzen zugrunde:
Es handelte sich um ursprünglich zwei selbständige Klagen vor dem Arbeitsgericht (1x Kündigungsschutzklage, 1x Klage auf rückständigen Arbeitslohn). Nach Klageerhebung wurde der Arbeitslohn zwar gezahlt, die Klage wegen der noch offenen Zinsen vorerst aber aufrechterhalten. In der für beide Verfahren angesetzten Güteverhandlung (Ladung erfolgte dabei natürlich zu jedem Verfahren gesondert, nur wurde die Sache dann eben "in einem Aufwasch", also in einer Güteverhandlung abgehandelt) wurde folgender Vergleich geschlossen:
1.) Einigung, dass das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin aufgelöst wurde
2.) Abfindung in Höhe von 4.200,- €
3.) mit Vergleich erledigt sich auch das Klageverfahren wegen Arbeitslohn

Streitwert: 6.300,- € und überschießender Vergleichswert 2.100,- €

Wie rechnet man das nun richtigerweise ab? Wie gesagt: ich hab da keine große Ahnung von wegen überschießender Vergleichswert und so. Wäre für entsprechende Hilfe daher sehr empfänglich... :oops:
Tigra
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#2

26.02.2008, 13:40

was sind den selbstständige klagen?!?!! Hat die der Mdt. selbst eingereicht oder wie?! *dummguck*
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rosa

#3

26.02.2008, 13:41

nein sie meint, zwei getrennte Klageschriftsätze!!Komm gleich auf den Sachverhalt zurück, hab hier noch ne Pfändung fertig zu machen.... gib mir 10 Minuten :)
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Kichererbse
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#4

26.02.2008, 13:42

Warum habt ihr denn nicht nur eine Klage gemacht, dann stellte sich die Frage gar nicht. Hm.
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#5

26.02.2008, 13:43

Kannst Du das mit dem GW etwas genauer angeben?

Streitwert für das Verfahren 6.300,00 und für den Vergleich dann 8.400,00 - sehe ich das richtig?

Welchen Gegenstandswert hattest Du im Prozess wg. des Lohnes?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#6

26.02.2008, 13:47

die 6.300 beziehen sich wohl für die kündigungsschutzklage, da es sich so anhört als ob in dem verfahren der vgl. geschlossen wurde!
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Lolek
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#7

26.02.2008, 13:50

Hi Sway!
Na ja, mit selbständier Klage meinte ich nur, dass es sich eben um zwei verschiedene Klagen handelte. Man hätte die beiden Sachen ja auch in einer einzigen Klage geltend machen können bzw. die zuerst eingereichte Kündigungsschutzklage entsprechend erweitern können..

@ broymi,
tja, das war wohl ein taktischer Fehler... :oops:

@ mrsgoalkeeper!

GW wegen des Lohnes 2.100,- €, wegen Kündigungsschutz 6.300,- €;
Vergleich lautete dann über zwei Monatsgehälter
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Curry
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#8

26.02.2008, 13:53

Ich denke, dass folgende Abrechnung sinnvoll wäre:

1. Lohnklage

1,3 VG (hier vermutlich aus 2100€ ???)
Entgelte
MwSt.

2. Kündigungsschutzklage

1,3 VG 3100 aus 6300€
1,2 TG 3104 aus 8400€
1,0 EG 1003 aus 6300€
1,5 EG 1000 aus 2100€
(Abgleich § 15 III RVG nicht vergessen)
Entgelte
MwSt.
Curry

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#9

26.02.2008, 13:53

na dann

1. küschKla 6.300,00
1,3 Verf. geb.
1,2 TG
1,0 Einigung
Auslagen
Mwst

2. Lohnforderung 2.100
1,3 VerfG
(1,2 TG)
1,0 Einigung
Auslagen

bei der Lohnklage bin ich mir jetzt nicht sicher ich würde die TG nehmen, da ja der Termin anberaumt war und ja auch über die sache verhandelt wurde.

bin aber nicht 100 pro sicher, warte mal auf das ergebnis der anderen!
MwSt.
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Tigra
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#10

26.02.2008, 13:54

@ curry - aber es sind doch keine vergleiche/verhandlungen über nicht rechtshängige ansprüche gemacht worden?!!!!
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