GG dann WI gegen MB ABRECHNUNG ??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rosa

#1

20.02.2008, 13:54

ich habe hier eine Sache in der wir außergerichtlich tätig waren. Wir haben in dieser Sache einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen, nachdem unser Mdt eigentlich was hätte zahlen sollen. Dies tat er aber nicht und deshalb hat die Gegenseite MB gemacht wogegen wir Widerspruch eingelegt haben.... so jetzt wollte ich das abrechnen und RA-Micro spuckt mir folgendes aus:

Gegenstandswert: 45.564,51 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 1.359,80 €
Einigungsgebühr § 13, Nr. 1000 VV RVG 1,5 1.569,00 €

Gegenstandswert: 14.403,33 €
Verfahrensgebühr, Nr. 3307 VV RVG 0,5 283,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 14.403,33 € 0,5 -283,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt
bestehen -
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 679,20 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 3.608,00 €
Pauschale für Post und
Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 60,00 €
Zwischensumme netto 3.668,00 €

1. FRAGE:
warum wird die Verfahrensgebühr VOLL aufgelöst? ich steh da total auf em Schlauch, die wird ja hier wieder KOMPLETT gestrichen??

2. FRAGE:

warum denn 60,00 € Auslagen? 20,00 € außergerichtlich, 20,00 € gerichtlich und nun? warum 60,00 €??

achso und die Sache ging jetzt so aus, dass wir einen neuen Vergleich geschlossen haben. Ist das dann eine 1,0 Einigung? Nach dem Wi hat die Gegenseite NICHT ans Gericht abgegeben, sondern wir haben uns neu geeinigt...

oh man es tut mir leid, ich weiß nicht wo mir heute der Kopf steht, ich kriegs heut nicht gebacken....
rosa

#2

20.02.2008, 13:56

achso die Terminsgeb. ist wegen Gesprächen mit Gegenseite entstanden, also nicht wundern.....
StineP

#3

20.02.2008, 13:58

1.: Weil du nicht mehr anrechnen darfst, als an Gebühr besteht.. hier müsstest du eigentlich 0,65 GG anrechnen. Aber: Du hast ja nur ne Gebühr von 0,5... deshalb: volle Anrechnung, aber nicht mehr als 0,5.

2.: Auf die 60 kommst du offensichtlich, weil du nen Fehler eingebaut hast.

Meiner Meinung nach hast du ne TG unverdient aufgeschrieben. Oder wart ihr beim Termin??

Dann hättest du nämlich Auslagen für:

1. außergerichtlich
2. Mahnverfahren
3. gerichtlich


Wenn Ihr hier noch ne 1,0 EG verdient habt, dann fällt meines Erachtens keine dritte AUslagenpauschale an..

Ersetz die TG mit ner EG und dann dürfte das richtig sein.
rosa

#4

20.02.2008, 14:01

also wie gesagt die Terminsgeb. ist wegen Besprechungen mit der Gegenseite entstanden

den neuen Vergleich haben wir jetzt geschlossen, nachdem die Gegenseite Kenntnis von unserem WI genommen hat. Die Sache wurde NICHT ans streitige Gericht abgegeben!!!!

Versteh ich nicht, warum ich 60,00 € Auslagen hab....

ah ok ich glaube die Anrechnung hab ich verstanden, hatte da voll den Denkfehler...hab anders rum gerechnet, ach egal....
StineP

#5

20.02.2008, 14:03

Wer hat sich denn besprochen mit der Gegenseite??

Habe soeben meinen Text geändert übrigens.

Warum dann 60 € Auslagen, kann ich auch nicht verstehen.
rosa

#6

20.02.2008, 14:08

ja die Anwälte hatten Besprechungen und da wir ja gerichtlichen AUftrag hatten gibts hier ne Terminsgeb., wenn ich ne Einigungsgeb jetzt noch dazu setze, bleibts bei 60,00 € .....
:bahnhof
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Sandra S.
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#7

20.02.2008, 20:41

Ich schätze mal, dass sich RA-Micro über die Terminsgebühr stolpert. Wahrscheinlich "denkt" RA-Micro dann, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden haben muss und hat somit 3x 20,00 € berechnet (außergerichtlich / Mahnverfahren / gerichtliches Verfahren).

Würde das einfach manuell auf 40,00 € ändern. Hab auch jahrelang mit RA-Micro gearbeitet und glaube mich zu erinnern, dass man das problemlos abändern kann.

Ansonsten ist deine Abrechnung richtig.
Liebe Grüße
von Sandra
rosa

#8

20.02.2008, 21:11

ja das stimmt, das kann man einfach ändern....
dachte nur, es wäre richtig und das habe ich nicht verstanden.... find ich komisch dass ra-micro das "denkt" habe ja gar keine gerichtliche verfahrensgebühr eingebaut-..... naja egal,

ich danke euch
StineP

#9

20.02.2008, 22:06

Aber doch ne Terminsgebühr.. und die gehört zB in unserem Programm ausschließlich ins gerichtliche Verfahren... das lässt sich auch nicht austricksen ;=)
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