Terminsgebühr Berufungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refaworld
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#1

20.02.2008, 09:54

Hallo, ich habe da mal eine Frage zur Terminsgebühr!

Also wir vertreten eine Firma gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter in mehreren Verfahren. Auch in einem Berufungsverfahren!

Die Gegenseite hat die Berufung zurückgenommen. Ich soll jetzt abrechnen. Ein Termin hat nicht stattgefunden. Allerdings haben in den anderen Verfahren mehrere Termine stattgefunden wo auch teilweise über das Berufungsverfahren gesprochen wurde.

Soll ich die Terminsgebühr mit abrechnen?
StineP

#2

20.02.2008, 09:56

Wenn in DIESEM Verfahren kein Termin stattgefunden hat, dann darfst du auch keine TG abrechnen.

In den anderen Verfahren schon.
Kimmy

#3

20.02.2008, 10:52

:zustimm
Das macht ja auch nichts. In den anderen Verfahren ist die TG ja entstanden und dort wird sie auch abgerechnet.
Bärchen

#4

20.02.2008, 10:53

:dafuer Schließ mich den Vorrednerinnen an
Anni1983
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#5

20.02.2008, 10:57

Den anderen zustimm. Man kann ja nur das abrechnen, was auch tatsächlich in diesem Fall angefallen ist. :senf
refaworld
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#6

20.02.2008, 11:41

Ja aber im RVG steht doch, dass ich die Terminsgebühr auch kriege wenn ich Besprechungen mit der Gegenseite durchführe. In den anderen Verfahren habe ich über das Berufungsverahren gesprochen. Kriege ich nicht vielleicht doch eine TG?
refaworld
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#7

20.02.2008, 11:44

Ach übrigens mein Chef will unbedingt das ich die Terminsgebühr abrechne! Ich weiß nicht wie ich ihm meine entgegengesetzte Meinung erklären soll. Denn er sagt immer nur: " Besprechung mit der Gegenseite, es sei egal wo, denn es ginge ja um dieses Verfahren!" Hilfe!
StineP

#8

20.02.2008, 11:46

refaworld hat geschrieben:Ja aber im RVG steht doch, dass ich die Terminsgebühr auch kriege wenn ich Besprechungen mit der Gegenseite durchführe. In den anderen Verfahren habe ich über das Berufungsverahren gesprochen. Kriege ich nicht vielleicht doch eine TG?
IN DEN ANDEREN VERFAHREN. Nicht in diesem... Also KEINE TG
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Sandra S.
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#9

20.02.2008, 20:28

Hallo,

bin da ausnahmsweise mal der Meinung der Chefs. Schließlich wurde über die Sache, wegen der das Berufungsverfahren läuft, mit der Gegenseite besprochen. Dann ist es meiner Meinung nach egal, wo und in welchem Zusammenhang.
Liebe Grüße
von Sandra
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