Richtige Parteibezeichnung?
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von mir auch ein herzliches Willkommen hier im Forum
L.G. Chrissy
Hallo Karin,
Katja meinte ihren Beitrag (nicht meinen )
Katja meinte ihren Beitrag (nicht meinen )
Wobei ich noch nicht ganz kapiere, warum man nicht alles angeben sollte, was man weißhappykitcat hat geschrieben:Hi,
ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, dass eine Firma ihren Sitz im Ausland hatte, nur dass wir am Ort der Niederlassung geklagt haben und dann haben wir immer folgendes im Rubrum angegeben:
Name der Beklagten AG, vertreten durch den Vorstand, Adresse der Niederlassung
Bei der Begründung gibt man zur örtlichen Zuständigkeit einfach an, dass es sich um eine Niederlassung des Unternehmens handelt und somit das Gericht örtlich zuständig ist. Den Bevollmächtigten würde ich ganz außen vor lassen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Viele Grüße
ich
ich
- happykitcat
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Hi Karin, Hi Tanja,
genau den meinte ich.
@Tanja: in ein Rubrum für Parteibezeichnung hat die Bezeichnung Niederlassung nichts zu suchen, ebenso wenig die Bezeichnung des dortigen Bevollmächtigten. Diese Fakten können aber später in der Begründung angeben werden.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
genau den meinte ich.
@Tanja: in ein Rubrum für Parteibezeichnung hat die Bezeichnung Niederlassung nichts zu suchen, ebenso wenig die Bezeichnung des dortigen Bevollmächtigten. Diese Fakten können aber später in der Begründung angeben werden.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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herzlichen Dank allen!
Also nach eurer Meinung keine Niederlassung bei der Parteibezeichnung erwähnen
Hat einer eine Stelle zum Nachlesen?
Also nach eurer Meinung keine Niederlassung bei der Parteibezeichnung erwähnen
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