Hallo, hat jmd. zufällig eine Übersicht bzgl. Fahrtkosten. Mir geht es u.a. auch darum, wann (bzw. ab welche Kilometeranzahl) und welche Rechtsschutz die Fahrtkosten übernimmt. Evtl. so eine Aufstellung, wo die verschiedensten RS-Versicherungen aufgelistet sind. Oder weiß jmd, wo man sich so eine runterladen kann,
danke für Infos
mela
Fahrtkosten etc. gg. RS
Bei Notwenigkeit übernimmt die RS eigentlich immer die Fahrtkosten. Geht es um eine bestimmte Sache oder ist das nur eine generelle Frage?
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- Summerof77
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Gibt eine Auflistung auf www.zorn-seminare.de unter Service/ Arbeitshilfen.Aber ich weiß nicht mehr, ob da Fahrtkosten erwähnt sind.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Ich denke, daß das vom Versicherungsvertrag des Mandanten abhängig ist.
Bevor wir einen Gerichtstermin außerdem für den Mandanten wahrnehmen fragen wir bei der RS immer nochmal gesondert an, ob die Fahrtkosten übernommen werden.
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- Summerof77
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So kenn ich das auch. Meist ist da eine km-Zahl von 100 angegeben.
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Neulich hatten wir eine RS die geschrieben hat, sie übernehmen die ahrtkosten nur in Höhe der Gebühren eines Korrespondenzanwalts
Meines Wissens ist das so, wie Preußi geschrieben hat. Das ist individuell beim Versicherungsabschluss zu vereinbaren. Die meisten Mdt. werden wohl keine Fahrtkosten mitversichert haben, da ansonsten der Beitrag zur RSV höher ist.
kimmy
hat erst einen Mdt, Fahrtkosten wurden von Rsv nicht übernommen, der wußte das gar nicht, das man das extra versichern muss.
ich bin selbst auch rechtsschutzversichert und habe auch keine Ahnung ob Fahrtkosten mitversichert sind aber ich denke mal schwer: Nein. Auch ich habe auf die Höhe der Beiträge - neben den Leistungen - geachtet.