???? Eine Erhöhungsgebühr für die Beratung????
Nr. 1008 VV RVG besagt doch, dass nur die Geschäfts- und Verfahrensgebühr erhöht wird, die Beratungsgebühr zählt doch nicht dazu.
Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread
Hi Pepsi, also ich hab das jetzt doch nochmal mit der Erhöhungsgebühr nachgelesen, und irgendwie haben wir beide Recht.
Im Kommentar (Gebauer, Schneider) VV 2100 Rd. 41 ff. steht, dass es unklar sei, weil ja im Gesetz ausdrücklich drine steht, dass nur Verfahrens- oder Geschäftsgebühren davon betroffen sind.
Andererseits hätte der Gesetzgeber dieses Defizit nicht gesehen und man kann schon von einer Erhöhung ausgehen (mehr Arbeit etc.).
Aber da ja mittlerweile diese Gebühr gefallen ist...
Im Kommentar (Gebauer, Schneider) VV 2100 Rd. 41 ff. steht, dass es unklar sei, weil ja im Gesetz ausdrücklich drine steht, dass nur Verfahrens- oder Geschäftsgebühren davon betroffen sind.
Andererseits hätte der Gesetzgeber dieses Defizit nicht gesehen und man kann schon von einer Erhöhung ausgehen (mehr Arbeit etc.).
Aber da ja mittlerweile diese Gebühr gefallen ist...
Guten morgen alle zusammen!
Nu hab ich auch mal eine Frage zur Beratungsgebühr..
Es geht um eine Beratung in einer Erbsache. Der Mandant hat vor der Beratung Kostendeckung bei seiner RS beantragt und auch erhalten.
Jetzt ist aber das Problem das gegenüber der RS abzurechnen. Honorarvereinbarung zahlt die ja wohl nicht so wirklich, weil die nicht mit ihr vereinbart wurde. Soll ich jetzt die Höchstgebühr von 190,00 € für die Erstberatung nehmen???
Ich steh grad voll aufm Schlauch...
Nu hab ich auch mal eine Frage zur Beratungsgebühr..
Es geht um eine Beratung in einer Erbsache. Der Mandant hat vor der Beratung Kostendeckung bei seiner RS beantragt und auch erhalten.
Jetzt ist aber das Problem das gegenüber der RS abzurechnen. Honorarvereinbarung zahlt die ja wohl nicht so wirklich, weil die nicht mit ihr vereinbart wurde. Soll ich jetzt die Höchstgebühr von 190,00 € für die Erstberatung nehmen???
Ich steh grad voll aufm Schlauch...
- Pepsi
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kommt drauf an, was ihr gemacht habt, wenns ne Erstberatung war, dann je nach Aufwand 190 €.. sollten es mehrere Beratungen gewesen sein, kannst du nach den bisherigen Vorschriften abrechnen, darfst die nur nich zitieren, denn die gibts ja nicht mehr, sondern (ich glaube) § 34 is das ja jetz
PS: Habt ihr RA Micro?
PS: Habt ihr RA Micro?
Ja, das war ne Erstberatung. Hatte ich vergessen zu erwähnen
Und ja, wir haben RA-Micro.
Und ja, wir haben RA-Micro.
Hätt ich eigentlich auch drauf kommen können...
Na ja, is nich so mein Tag heute
Ein ganz dickes herzliches
Na ja, is nich so mein Tag heute
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Hallo, unser Mandant hat bei uns eine Vereinbarung nach RVG abgeschlossen. Nun haben wir ihn aber nur beraten. Nichts weiter. Was soll ich denn jetzt abrechnen? Eine Geschäftsgebühr kann ich doch nicht abrechnen für eine Beratung, oder??