Folgende Sache:
Haben einen UBV beauftragt für einen Termin am Freitag.
Wir haben dem Gericht gegenüber angezeigt, dass dieser den Termin für uns wahrnehmen wird.
Ferner haben wir schriftliche Zustimmung von dem RA...
HEUTE ruft ne Dame vom Gericht an: Beklagte hat die Forderung anerkannt, Gericht wird aufgehoben.
Hat der RA schon seine Verfahrensgebühr verdient?? Ich meine, ja...
Wann entsteht VG für UBV?
- Kirschblüte
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Denke auch, dass die bereits mit der Anzeige der Terminsvertretung bei Gericht angefallen ist.
- petramaus
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Ja, VG ist entstanden.
Im RVG für Anfänger bei Rdnr. 1123 heißt es
"Nach Nr. 3405 Ziff. 2 VV RVG ermäßigt sich die dem Terminsvertreter zustehende VG bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrages liegt nach Nr. 3405 Ziff 2 vor, wenn der dem Terminsvertreter erteilte Auftrag endigt, bevor der Termin, in dem er vertreten soll, begonnen hat.
Die dem Terminsvertreter im Falle der vorzeitigen Beendigung zustehende Verfahrensgebühr beläuft sich grundsätzlich nach Nr. 3401 VV in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, aber höchstens 0,5"
Im RVG für Anfänger bei Rdnr. 1123 heißt es
"Nach Nr. 3405 Ziff. 2 VV RVG ermäßigt sich die dem Terminsvertreter zustehende VG bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrages liegt nach Nr. 3405 Ziff 2 vor, wenn der dem Terminsvertreter erteilte Auftrag endigt, bevor der Termin, in dem er vertreten soll, begonnen hat.
Die dem Terminsvertreter im Falle der vorzeitigen Beendigung zustehende Verfahrensgebühr beläuft sich grundsätzlich nach Nr. 3401 VV in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, aber höchstens 0,5"
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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Heißt aber:
Wart mal... die dem Verfahrensbevollmächtigten zustehende Gebühr wären ja hier 0,8, richtig?? Davon die Hälfte?
Wart mal... die dem Verfahrensbevollmächtigten zustehende Gebühr wären ja hier 0,8, richtig?? Davon die Hälfte?
- petramaus
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0,8 bei Berufung -> macht dann 0,4 für den Terminsvertreter
0,65 im I. Rechtszug -> macht dann 0,5 für den Terminsvertreter
0,65 im I. Rechtszug -> macht dann 0,5 für den Terminsvertreter
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Hauptbevollmächtigte hat eine 1,3 Verfahrensgebühr verdient. Der Unterbevollmächtigte bekommt gem. 3405 eine 0,5
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Man, nee, klar... Hab die Nummer grad gar nicht angesehen.. Doofe Stine... haha...
Ich danke euch... =)
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- petramaus
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Genau so mein ich das auch, mrsgoalkeeper
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