Ich finde es nicht unlogisch:Immi hat geschrieben:Nur noch eine Anmerkung: was ist, wenn ich eine Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis will, es aber keine gibt? soll ich dann auch ne gebühr bekommen oder was (Beispiel: ich frage oft beim gericht nach, ob die ev abgegeben wurde, wenn nicht, dann kostet es ja auch nichts, wenn ja, krieg ichs VV.)
Du machst die Anfrage an das Gericht, ob eV abgegeben worden ist,
=> Antwort NEIN
Folge: Keine eV-Gebühr, aber nun kannst Du mit der ZV loslegen!
=> Antwort JA
Folge: eV-Gebühr entsteht, wenn Du die Erteilung einer Abschrift beantragt hast. Das Vermögensverz. kannst Du dann prüfen und ggf. Pfändungsmaßnahmen einleiten etc.