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powerkueken
#11
13.01.2008, 18:48
Zu klären ist auch, ob ihr eine Einnahmen-Überschussrechnung am Jahresende erstellt oder ob ihr bilanziert.
Bei der E/Ü-Rechnung ist der Zeitpunkt der Stornierung egal, weil es ja auf das Jahr der Zahlung ankommt. Bei der Bilanzierung würde man die Bilanz für den Monat verfälschen.
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Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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#12
13.01.2008, 20:52
sie schreibt doch EÜRg