Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Also bisher bin ich ganz gut zurecht gekommen (ich bin Neueinsteiger...bin seid fast 2 Jahren aus dem Beruf raus...leider)
Nun habe ich hier ein paar Akten zu Hause wo nur alte Mahnbescheide drin sind!
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Nun meine Frage wegen den Mahnkosten und Festgesetzen Kosten...!
Die Mahnkosten sind beim alten MB doch die "Nebenforderungen" und die Festgesetzten Kosten die "Kosten des Verfahrens", oder habe ich das nun komplett falsch verstanden?! *dumm*