aber die VOrschrift, die ich oben gepostet habe, steht im GKG, also kanns ja kaum für GK nicht stimmen
@13: die GK werden doch genauso wie die VG berechnet oder? wenn ich also einen Teil im laufenden Verfahren zurücknehme werden doch die GK auch nach dem höchsten Wert berechnet?
KFA bei Widerklage
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das ergibt sich doch im Kostenfestsetzungsverfahren. Da setzt das Gericht die doch automatisch mit rein (natürlich musst Du es beantragen....)
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Entscheidend ist der Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr. War der SW zu der Zeit noch hoch, dann wird auch dieser hohe Wert zugrundegelegt. Ist z.B. der SW für eine Urteilsgebühr kleiner, dann zählt auch nur dieser als Basis für die Gebührenermittlung.
Da die VG genau wie die gerichtliche Verfahrensgebühr (GKG) immer zuerst entsteht, richtet diese sich logischerweise auch nach dem höchsten Wert, sonst würde ein Teil des Verfahrens ja kostenlos laufen.
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Bei dem Streitwert für die Widerklage geh ich einfach mal von einem Schreibfehler aus (falsche Zahl herangezogen)Inola5583 hat geschrieben:Klage eingereich wegen einem Streitwert von 1.808,71 €.
Gegenseite hat gleichzeitig mit Klageinreichung 889,20 € gezahlt.
Wir haben den Klageantrag dann auf 919,51 € reduzieren lassen.
Gegenseite legt Wiederklage wegen 657,55 € (selber Gegenstand, nämlich ein Verkehrsunfall).
Nun das Urteil des Gerichtes:
SW 1.808,71 €
SW für Widerklage 919,51 €
SW für Termin 1.577,06 €
Ich seh das so:
Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr:
1.808,71 + 657,55 = 2.466,26
Gegenstandswert für die Terminsgebühr:
1.808,71 - 919,51 = 889,20 + 657,55 = 1.546,75
Bist Du Dir sicher, dass Du uns alle Zahlen genannt hast?
Und übrigens: Selber Gegenstand???
Ja klar, der Angelegenheit liegt EIN Verkehrsunfall zugrunde. Aber bei dem Schaden des einen und den Schaden des anderen kann man doch wohl von zwei verschiedenen Schäden ausgehen
Und was meinst Du mit "Klageantrag reduzieren lassen"?
Ist die Klage insofern zurückgenommen worden oder für erledigt erklärt worden?
Ich gehe hier von der Anwendbarkeit des 1. Satzes ausPepsi hat geschrieben:(1) [highlight=red]1 In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet.[/highlight] 2 Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. 3 Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.
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sehe ich auch soNauja hat geschrieben:Ich gehe hier von der Anwendbarkeit des 1. Satzes ausPepsi hat geschrieben:(1) [highlight=red]1 In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet.[/highlight] 2 Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. 3 Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.
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das weiß man nicht so genau, nochmal zum Begriff desselben oder verschiedenen Gegenstandes:
derselbe Gegenstand ist es, wenn sich die Widerklage automatisch "erledigt", wenn der Klage stattgegeben wird, ist dies nicht so, kann also über die WIderklage extra entschieden werden, sind es verschiedene Gegenstände
also Inola, klär uns auf
1.: tatsächlich derselbe Gegenstand oder doch nicht?
2.: wurde die Klage vor oder nach dem Termin zurückgenommen?
3.: wurde sie tatsächlich zurückgenommen oder nur für erledigt erklärt?
4.: wie sieht eigentlich die Kostenentscheidung aus, habt ihr voll gewonnen? 5.: und was ist mit der Widerklage?
derselbe Gegenstand ist es, wenn sich die Widerklage automatisch "erledigt", wenn der Klage stattgegeben wird, ist dies nicht so, kann also über die WIderklage extra entschieden werden, sind es verschiedene Gegenstände
also Inola, klär uns auf
1.: tatsächlich derselbe Gegenstand oder doch nicht?
2.: wurde die Klage vor oder nach dem Termin zurückgenommen?
3.: wurde sie tatsächlich zurückgenommen oder nur für erledigt erklärt?
4.: wie sieht eigentlich die Kostenentscheidung aus, habt ihr voll gewonnen? 5.: und was ist mit der Widerklage?
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So isses!Pepsi hat geschrieben: aber hier ging es um die Berechnung der VG und da bleibt der Wert genauso hoch, egal wieviel man zurücknimmt
Die VG entsteht ja praktisch während des gesamten Verfahrens immer wieder neu, daher wird der höchste Gebührenbetrag, den man einmal verdient hat, auch zugrunde gelegt.
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