Ich erhalte dieses Jahr von der Kanzlei ein zusätzliches Weihnachtsgeld. Leider wird diese Summe auf mein normales Gehalt aufgeschlagen und versteuert, so dass am Ende netto nicht mehr viel von dieser Sonderzuwendung übrig bleibt.
Ist das korrekt?
Weihnachtsgeld versteuern?
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Korekt ist, dass das Weihnachtsgeld getrennt zum Gehalt aufgeführt werden muss, da hierfür andere Sozialversicherungsbeiträge gelten.
Es gibt aber oft den Fall, dass man nicht viel mehr bekommt.
Es gibt aber oft den Fall, dass man nicht viel mehr bekommt.
Ja, so ist das leider. Der Staat nimmt sich von den Sonderzahlungen noch mehr als vom normalen Bruttogehalt und wir kriegen nur noch den Rest.
[i]''Wissen Sie, warum Anwälte als geldgeile Blutsauger und Kotzbrocken verschrien sind? - Weil es stimmt.'' ;-) (Erin Brockovich) [/i]
Falsch.Der Staat nimmt sich von den Sonderzahlungen noch mehr als vom normalen Bruttogehalt und wir kriegen nur noch den Rest
Durch das Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahres-Brutto und damit rutscht man in der Progression nach oben (d.h. man zahlt einen höheren Steuersatz). Der höhere Steuersatz wird dann für das ganze Jahreseinkommen errechnet und sofort beim Weihnachtsgeld einbehalten. Dadurch kommt es zu den hohen Abzügen.
Aha, wieder was dazugelernt, danke . Ich ärgere mich trotzdem immer schwarz, wenn ich sehe, dass ich von meinem Weihnachtsgeld gerade mal die Hälfte kriege - egal warum.Notargehilfe hat geschrieben: Durch das Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahres-Brutto und damit rutscht man in der Progression nach oben (d.h. man zahlt einen höheren Steuersatz). Der höhere Steuersatz wird dann für das ganze Jahreseinkommen errechnet und sofort beim Weihnachtsgeld einbehalten. Dadurch kommt es zu den hohen Abzügen.
[i]''Wissen Sie, warum Anwälte als geldgeile Blutsauger und Kotzbrocken verschrien sind? - Weil es stimmt.'' ;-) (Erin Brockovich) [/i]
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
*kratzt sich am Kopf* Rechnet sich das nicht andersum? Man rutscht durch das Weihnachtsgeld im entsprechenden Monat in der Progression nach oben, daher die hohen Abzüge. Meiner Erinnerung nach kommt dann dafür beim Lohnsteuerjahresausgleich eventuell wieder mehr rum, da das Mehr-Gehalt, verteilt auf die 12 Monate, den einzelnen Monat ja nun nicht unbedingt auf einen höheren Steuersatz hebt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Ja, das denke ich auch - man darf halt nicht nur jeden einzelnen Monat für sich betrachten...
Liebe Grüße
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Die Lohn-/Einkommensteuer wird immer vom Jahreseinkommen berechnet.
Früher erfolgte keine Hochrechnung auf das gesamte Jahr und das dicke Ende kam dann mit der Steuererklärung.
Früher erfolgte keine Hochrechnung auf das gesamte Jahr und das dicke Ende kam dann mit der Steuererklärung.