Hallo Zusammen,
leider bin ich gar kein Profi auf dem Gebiet der Insolvenz, daher hier mein Anliegen:
Wir hatten im Auftrag unseres Mandanten ordnungsgemäß das uns bekannte Geschäftskonto per Pfüb gepfändet. Die Pfändung besteht nach wie vor.
Nunmehr ist die Schuldnerin in Insolvenz und der zuständige Insolvenzverwalter hat uns kontaktiert und gebeten, die von uns ausgebrachte Kontopfändung aufzuheben und einen entsprechenden Nachweis an diesen zu erbringen.
Sind wir verpflichtet die Kontopfändung aufheben zu lassen oder kann diese trotz des Insolvenzverfahrens bestehen bleiben?
Kontopändung + Inso
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein ab Eröffnung besteht Vollstreckungsverbot, da dürft ihr leider nichts mehr pfänden, schau mal in 89 InsO
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- Foreno-Inventar
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Die Aufhebung muss dennoch von eurer Seiten her durchgeführt werden. Gibt es auch BGH-Entscheidungen darüber :-/
Gruß
Oli
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