Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage:
Wir haben für unseren Mandanten EInspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt und vom AG Stuttgart die Abgabenachricht erhalten.
Jetzt haben sich die Parteien geeinigt.
Ich würde das so abrechnen:
0,5 VG nach 3307 RVG
1,5 EG nach 1000 RVG
Postpauschale
UsT
Gesamt
Ist das so richtig oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Abrechnung Mahnverfahren
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- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.Recht_Azubi hat geschrieben: ↑11.03.2024, 09:50oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Verstehe. Also so:icerose hat geschrieben: ↑11.03.2024, 10:04Du ahnst es schon, die 3100 ist die korrekte Gebühr.Recht_Azubi hat geschrieben: ↑11.03.2024, 09:50oder muss ich da schon die 3100 RVG nehmen wegen des Einspruchs gegen den VB?
Allerdings ist das Verfahren durch den Einspruch anhängig, weshalb die Einigungsbebühr nach Nr. 1003 auf 1,0 reduziert wird.
1,3 VG nach 3100
1,0 EG nach 1003
PTE
Ust
Summe
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