Moin ihr Lieben,
eine Frage zum Ausfüllen eines Antrages auf einen PFÜB, wo ein Titel zu Grunde liegt, wo festgestellt wurde, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung begangen wurde.
Dadurch sinkt ja die Pfändungsfreigrenze.
Was muss man in den Antrag auf den PFÜB schreiben, damit die Pfändungsfreigrenze herabgesetzt wird wegen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung?
Wo genau muss man das eintragen?
Wie PFÜB ausfüllen bei Titel aus unerlaubter Handlung?
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Auf Senken der Grenze musst du einen ergänzenden schriftlichen Antrag stellen und mit einreichen
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Hast du einen Text, den ich da schreiben könnte um die Grenze zu senken?paralegal6 hat geschrieben: ↑31.01.2024, 07:48Auf Senken der Grenze musst du einen ergänzenden schriftlichen Antrag stellen und mit einreichen
Danke
- paralegal6
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Gemäß § 850f II ZPO beantragt der Gläubiger Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags
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Danke.paralegal6 hat geschrieben: ↑10.02.2024, 16:37Gemäß § 850f II ZPO beantragt der Gläubiger Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags
Und in welcher Zeile und auf welcher Seite muss man diesen Satz in dem neuen Antrag auf den PFÜB eintragen?
- paralegal6
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Lesen musste schonparalegal6 hat geschrieben: ↑31.01.2024, 07:48Auf Senken der Grenze musst du einen ergänzenden schriftlichen Antrag stellen und mit einreichen
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Ja OK.paralegal6 hat geschrieben: ↑11.02.2024, 18:48Lesen musste schonparalegal6 hat geschrieben: ↑31.01.2024, 07:48Auf Senken der Grenze musst du einen ergänzenden schriftlichen Antrag stellen und mit einreichen
Also müssen wir noch einen extra Blatt schreiben, wo drauf steht: "Gemäß § 850f II ZPO beantragt der Gläubiger die Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags"
Ich dachte ja nur, dass man diesen einen Satz auch direkt irgendwo auf den PFÜB-Antrag mit draufschreiben kann/darf.
Aber das scheint wohl nicht so zu sein?