Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SSchall
- Kennt alle Akten auswendig
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#1
02.02.2024, 09:38
Hallo zusammen,
ich soll eine Berliner Räumung in die Wege leiten und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das über die neuen ZV-Formulare gemacht werden muss oder als eigen geschriebener Antrag. Kann mir da jemand weiterhelfen?
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jenniver
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#2
02.02.2024, 10:31
Wenn du nur räumen lassen möchtest, besteht kein Formularzwang. Wenn du aber auch Geldforderungen vollstrecken möchtest, brauchst du zwingend das ZV Formular.
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paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
02.02.2024, 14:16
für eine Räumung bibt es kein Formular .