Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte für mich.
Ich habe eine offene Forderung aus einem Pachtverhältnis. Die Schuldnerin hat angeblich den Pachtvertrag gekündigt, eine Kündigung ist jedoch nie angekommen.
Jetzt wohnt diese in Frankreich und widerspricht der Forderung.
Europäisches Mahnverfahren macht da ja keinen Sinn. Sie in Frankreich zu verklagen kann ich mir auch schwer vorstellen, weil da einfach zu viele offene Fragen sind.
Es gibt jedoch im Pachtvertrag eine Gerichtsstandvereinbarung. Die Schuldnerin ist jedoch Privatperson, weshalb diese Vereinbarung wohl leider nicht greift.
Wäre es denkbar aus § 23 ZPO (Besonderer Gerichtsstand der Vermögens und des Gegenstands) einen Gerichtsstand abzuleiten?
Oder nehmen es die deutschen Gerichte da nicht so genau?
Ich würde mich sehr über eine Empfehlung oder einen Erfahrungswert freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Stefanie
Schuldner im Ausland - Gerichtsstand
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§ 29 a ZPO funktioniert wohl nicht.
"Keine Räume sind demgegenüber (auch eingefriedete oder umschlossene) Grundstücks- und Gebäudeflächen wie Hofräume, Gärten und Parkplätze (vgl. Schultzky, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.)." so gem. Beschluss OLG Hamm 32. Zivilsenat vom 27.02.2020.
Falls jemand noch eine andere Idee hat ... gern her damit
"Keine Räume sind demgegenüber (auch eingefriedete oder umschlossene) Grundstücks- und Gebäudeflächen wie Hofräume, Gärten und Parkplätze (vgl. Schultzky, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.)." so gem. Beschluss OLG Hamm 32. Zivilsenat vom 27.02.2020.
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