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worldi
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#1
23.01.2024, 12:05
Wie macht ihr eure Berufungsbegründung, wenn das Az. der Berufung noch nicht bekannt ist, da die Regstrierung bei Gericht hinterherhängt.....?
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Anahid
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#2
23.01.2024, 12:12
Gar nicht. Ich mach die erst, wenn ich das Aktenzeichen hab.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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worldi
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#3
23.01.2024, 12:27
geht nicht gar nicht wenn die Frist leider abläuft
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Anahid
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#4
23.01.2024, 12:40
Na dann würde ich beim Berufungsgericht mal ordentlich Druck machen. Kann ja nicht sein, dass die einen Monat brauchen, um der Berufung ein Aktenzeichen zu verpassen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid
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#5
23.01.2024, 12:41
Ansonsten sollen die Dir sagen, wie Du die Berufungsbegründung ohne Aktenzeichen einreichen sollst, damit das nicht plötzlich als gesondertes Verfahren angelegt wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Silke88
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#6
23.01.2024, 21:13
Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
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Maximus
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#7
23.01.2024, 22:36
Wir handhaben das so, dass drin steht Aktenzeichen nicht bekannt, dann sollte das Gericht sich das selber heraussuchen.
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worldi
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#8
24.01.2024, 09:30
Silke88 hat geschrieben: ↑23.01.2024, 21:13
Ich würde beim Berufungsgericht anrufen und nach dem Aktenzeichen fragen.
ja, das haben wir getan mit dem Hinweis dass die Vorgänge aufgrund von Rückständen noch lange nicht registriert sind