https://elan.justiz.gv.at/elearning/skr ... f#view=fit
Wie Formular Exekutionsantrag Österreich ausfüllen?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Also ehlich, ice hat in #3 was erklärt und der Unterschied zwischen 19 und 20 steht im pdf. In der EO ist auch alles erklärt. https://www3.formularservice.gv.at/APP/ ... tr%C3%A4ge. Außerdem sagst du selber, ihr habt den Antrag schon abgeschickt. Was willst du denn jetzt noch?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 104
- Registriert: 14.12.2023, 12:59
- Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
- Software: RA-Micro
Jetzt habe ich es auch gefunden auf Seite 13 in dem PDF. Das hatte ich übersehen.paralegal6 hat geschrieben: ↑21.01.2024, 17:48Also ehlich, ice hat in #3 was erklärt und der Unterschied zwischen 19 und 20 steht im pdf. In der EO ist auch alles erklärt. https://www3.formularservice.gv.at/APP/ ... tr%C3%A4ge. Außerdem sagst du selber, ihr habt den Antrag schon abgeschickt. Was willst du denn jetzt noch?
Ja, ice hat in #3 was erklärt, aber es war eben nicht die Antwort dabei, was der Unterschied ist zwischen:
-Forderungsexekution nach § 295 EO
-Forderungsexekution nach § 294 EO
Ich kenne mich damit leider nicht aus, deswegen fragen ich ja hier. Ich will ja auch niemanden nerven. Ich dachte nur, dass jemand von euch sich bestimmt damit auskennt.
Ja, wir haben den Antrag schon abgeschickt. Aber es kann ja sein, dass eine Monierung vom Gericht kommt und wir den Antrag nochmal ändern müssen. Dann wäre es ja gut zu wissen, zu wissen, was die Unterschiede sind. Außerdem kann es ja sein, dass wir das falsche angekreuzt haben und den Antrag nochmal korrigieren müssen oder einen zweiten Antrag ans Gericht senden müssen.
@paralegal:
Wenn du die Unterschiede kennst, könntest du in 3-4 Sätzen schreiben, was der Unterschied ist.
Wir haben über den Schuldner gar keine Informationen, außer Adresse und Geburtsdatum.
(Arbeitgeber und Bankkonten sind unbekannt). Wir würden gerne wissen, was man in so einem Fall sinnvollerweise ankreuzt.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Stimmt, weil ich geschrieben habe, dass ich nicht die Zeit habe, mir die beiden §§ anzusehen.
Sorry, aber hättest du dir die beiden §§ angeschaut, dann würdest du jetzt wissen (und hättest es vielleicht für andere Suchende aufgeschrieben ), dass die Fahrnisexekution nach § 294 EO die Kontopfändung und die nach § 295 EO Arbeitseinkommenspfändung (einschließlich Beschaffung der Informationen [bei uns Drittauskunft]) ist.
Und ansonsten werden es viele so machen, wie Anahid schon geschrieben hat.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Nachtrag: Bei einer Pfändung nach 294 müsste man wahrscheinlich die Bank kennen, und 295 ist dafür, wenn man keinerlei Infos außer Adresse und Geburtsdatum hat. So verstehe ich das.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3076
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Ice, deine Mühe in allen Ehren aber das ist hier ein Hilfeforum. Wenn der Betreffende einfach nur 2 §§ lesen muss weiss ich nicht, warum hier nach Unterstützung gefragt wird, das ist doch eher tendenziell Faulheit. Das unterstütze ich eher nicht. Hilfe zur Selbsthilfe und so Sorry Außerdem ist der Antrag doch schon längst weg.icerose hat geschrieben: ↑23.01.2024, 09:12
Stimmt, weil ich geschrieben habe, dass ich nicht die Zeit habe, mir die beiden §§ anzusehen.
Sorry, aber hättest du dir die beiden §§ angeschaut, dann würdest du jetzt wissen (und hättest es vielleicht für andere Suchende aufgeschrieben ), dass die Fahrnisexekution nach § 294 EO die Kontopfändung und die nach § 295 EO Arbeitseinkommenspfändung (einschließlich Beschaffung der Informationen [bei uns Drittauskunft]) ist.
Und ansonsten werden es viele so machen, wie Anahid schon geschrieben hat.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
paralegal6 hat geschrieben: ↑23.01.2024, 10:13Ice, deine Mühe in allen Ehren aber das ist hier ein Hilfeforum. Wenn der Betreffende einfach nur 2 §§ lesen muss weiss ich nicht, warum hier nach Unterstützung gefragt wird, das ist doch eher tendenziell Faulheit. Das unterstütze ich eher nicht. Hilfe zur Selbsthilfe und so Sorry Außerdem ist der Antrag doch schon längst weg.icerose hat geschrieben: ↑23.01.2024, 09:12
Stimmt, weil ich geschrieben habe, dass ich nicht die Zeit habe, mir die beiden §§ anzusehen.
Sorry, aber hättest du dir die beiden §§ angeschaut, dann würdest du jetzt wissen (und hättest es vielleicht für andere Suchende aufgeschrieben ), dass die Fahrnisexekution nach § 294 EO die Kontopfändung und die nach § 295 EO Arbeitseinkommenspfändung (einschließlich Beschaffung der Informationen [bei uns Drittauskunft]) ist.
Und ansonsten werden es viele so machen, wie Anahid schon geschrieben hat.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück