Hallo,
ich bräuchte bitte mal eure Hilfe:
Wir haben für unseren Mandanten ein Versäumnisurteil auf Lieferung und Einbau v. Küchenteilen.
Wie wird das denn nun vollstreckt? (evtl. §887 ZPO?)
Vielen Dank im voraus
Vollstreckung Lieferung u. Einbau von Küchenteilen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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So sieht's aus, wenn es eine Küche ist, die auch jemand anderer liefern kann und keine Küche Marke "Eigenbau" irgendeines Designers.Woodstock77 hat geschrieben: ↑22.01.2024, 14:06Wie wird das denn nun vollstreckt? (evtl. §887 ZPO?)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort