Vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Coco Lores
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#11

20.11.2023, 14:28

Hallo, ich muss das hier mal aufgreifen, weil ich echt gerade mit den Tränen kämpfe, weil ich so dumm zu sein scheine.

Ich mache hier wirklich fast nie ZV, mein letztes VZV war 2016 und da gab es noch kein beA oder sonstiges.

Mein Problem ist, dass ich durch obige Ausführungen total verunsichert bin. Muss ich ein Formular benutzen? Wenn ich das ZV-Auftragsformular nutze, wo man ja unter Modul K die Vorpfändung beantragen kann, muss ich dann auch wieder den Titel etc alles mitschicken und ausfüllen? Beim VZV muss man doch nichts beifügen außer einer Forderungsaufstellung oder?

Und muss ich das zwingend über das beA machen? Der GV hat kein beA und wenn ich das wieder über die Verteilerstelle mache, dann wird das sicherlich wieder im Nirvana verschwinden und bringt dem Gläubiger dann auch nix.

Bin echt am verzweifeln...
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#12

20.11.2023, 14:45

Beim vorläufigen Zahlungsverbot gibt es keinen Formularzwang. Du kannst also den Text frei gestalten. VZ-Unterlagen musst Du nicht beifügen, lediglich eine Forderungsaufstellung. Ich hänge aber immer eine Kopie des Titels dran.
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#13

20.11.2023, 14:53

Und es reichen doch auch Kopien des VZV für die DS und den Schuldner oder?

Muss das denn per beA raus gehen, oder darf ich den GV per Post anschreiben? Wir hatten, wie ich in einem anderen Thread schon geschrieben habe, in dieser Angelegenheit nur Pech mit unseren Anträgen, die per beA ans AG gegangen sind. Das würde ich in dem Fall gerne umgehen, wenn das geht. Es reicht, wenn wir den PfÜB auf gut Glück wieder per beA beantragen müssen.
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#14

20.11.2023, 14:57

Das weiß ich leider nicht, weil ich in einer Rechtsabteilung arbeite und somit nichts über beA versenden muss.
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#15

20.11.2023, 14:59

samsara hat geschrieben:
20.11.2023, 14:57
Das weiß ich leider nicht, weil ich in einer Rechtsabteilung arbeite und somit nichts über beA versenden muss.
Du Glückliche :lolaway
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#16

20.11.2023, 15:08

#10, schicke alles über beA. Der GVZ hat doch ein eigenes Postfach, ist eigentlich vorgeshrieben
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#17

20.11.2023, 15:41

Reine Zustellungsaufträge funktionieren in Berlin noch ohne beA.

Reich dein VZV mal per beA ein - und am nächsten, spätestens am übernächsten Tag telefonierst du hinterher. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#18

20.11.2023, 15:49

Coco Lores hat geschrieben:
20.11.2023, 14:59
samsara hat geschrieben:
20.11.2023, 14:57
Das weiß ich leider nicht, weil ich in einer Rechtsabteilung arbeite und somit nichts über beA versenden muss.
Du Glückliche :lolaway
Oh ja. Und würde ich nicht mehr anders machen :-)
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#19

20.11.2023, 15:53

icerose hat geschrieben:
20.11.2023, 15:41
Reine Zustellungsaufträge funktionieren in Berlin noch ohne beA.

Reich dein VZV mal per beA ein - und am nächsten, spätestens am übernächsten Tag telefonierst du hinterher. ;)
Das Problem ist, dass man hier einfach niemanden mehr telefonisch erreicht. Schon gar nicht den GV. Das Durcheinander mit den zwei Aktenzeichen und Haftbefehlen wurde auch erst durch meine Erinnerung bearbeitet. Aber ja...ich kann mich dem ja nicht einfach entziehen. :thx trotzdem an alle für die Antworten
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