Hallo und guten Morgen,
hat jemand eventuell Rechtsprechung für folgenden Fall? Ich reiße ihn mal kurz an.
Wir haben im August ein Trennungsunterhaltsverfahren zu Ende gebracht, jedenfalls waren wir der Meinung, es endet mit dem Beschluss, wonach unserer Mandant einen Betrag X an seine getrenntlebende Ehefrau zahlen muss, womit er sich auch einverstanden erklärt hatte. Beschluss war am 28.08.2023 zugestellt worden, so dass er rechtskräftig werden sollte.
Allerdings haben wir nicht mit der List der Gegenseite gerechnet, die am Fristablauftag am 28.09.2023 Beschwerde zum OLG eingelegt hatte mit dem Hinweis, weiterer Schriftsatz folgt.
Dieses ist sodann am 30.10.2023 in Form einer Beschwerdebegründung per beA (lt. Prüfbericht) an das OLG so geschehen.
Am 31.10.2023 (dem Reformationstag, auch da wird manchmal gearbeitet) kam es allerdings der Gegenseite in den Sinn, mit einem Schriftsatz vom 30.10.2023 darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Beschwerdebegründung lediglich um einen Entwurf handele und man nunmehr noch die Beschwerdebegründung final hinterherschiebe, dieses eingegangen am 31.10.2023 um 19:04 Uhr. Allerdings war das noch nicht alles, denn gegen 20:53 Uhr war wohl wieder nachgedacht worden und es kam wieder der Schriftsatz vom 30.10.2023, dass es sich um einen Entwurf handele, jetzt wurde wieder die Beschwerdebegründung final übersandt. Hierzu ist anzumerken, dass sämtliche 3 Begründungen vom Wortlaut auch noch abweichend sind. Ich finde das so verwirrend und ich glaube, das OLG auch.
Ich weiss es aber nicht. Hat irgendjemand von Euch so etwas ähnliches schon mal gehabt und wisst Ihr, ob es da irgendwie Rechtsprechung gibt? Mein Chef ist der Ansicht, weil im Entwurf ein höherer Betrag stünde, der in den beiden anderen Begründungen dann erheblich verringert wurde, könnte es eine teilweise Beschwerderücknahme sein.
Hat jemand von Euch so was schon mal auf dem Tisch gehabt oder ggf. Rechtsprechung. Würde mich freuen
Beschwerdebegründung
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ging es signiert beim Gericht ein? Ich glaube es ist egal ob da Entwurf steht oder nicht da der Eingang zählt. Rechtsprechung gibts dazu sicher nicht. Würde warten was das OLG sagt. Einen Entwurf einreichen geht mMn nicht. Also entweder ist es ein Schriftsatz oder nicht. Wäre das Gleiche beim Fax, wenn ich was unterschreibe und abschicke dürfte es egal sein ob da Entwurf steht. Das OLG wird den Gegner sicherlich um Stellungnahme dazu bitten. War ablauf nicht am 30.10?? Alles danach wäre eh verspätet
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Ja, meines Erachtens war die Frist für die Gegenseite auch der 30.10.2023 zur Begründung der am 28.09.2023 eingelegten Beschwerde. Die war wohl schon auf dem letzten Drücker.
Hätte sie alles, aber auch wirklich alles, am 31.10.2023 geschickt, wäre wahrscheinlich die Frist versäumt. Aber es ist qualifiziert elektronisch signiert am 30.10.2023 eingegangen, auch wenn die das wohl so in der Form gar nicht gewollt hatte. Allerdings dann selbst den Schriftsatz als Entwurf zu bezeichnen und am 31.10.2023 noch innerhalb von knapp 2 Stunden nochmals zwei unterschiedliche Schriftsätze hinterherschießen, ist schon etwas befremdlich und verwirrt auch nur.
Ich warte mal ab...
Hätte sie alles, aber auch wirklich alles, am 31.10.2023 geschickt, wäre wahrscheinlich die Frist versäumt. Aber es ist qualifiziert elektronisch signiert am 30.10.2023 eingegangen, auch wenn die das wohl so in der Form gar nicht gewollt hatte. Allerdings dann selbst den Schriftsatz als Entwurf zu bezeichnen und am 31.10.2023 noch innerhalb von knapp 2 Stunden nochmals zwei unterschiedliche Schriftsätze hinterherschießen, ist schon etwas befremdlich und verwirrt auch nur.
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ich würde wie gesagt einfach hinsichtlich der Anträge vom 31.10 Verspätung rügen und schauen was das Gericht draus macht. Evtl entscheiden die auch selber, dass nur der erste Schriftsatz gilt. Entwürfe gibt es in beA nicht (ist übrigens bei Notariat falsch hier)
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Sehe ich auch so. Wenn die Gegenseite nach Fristende behauptet, der fristgerecht eingegangene Schriftsatz sei lediglich ein Entwurf, dann ist das ein selbst verschuldetes Büroversehen und geht zu deren Lasten. Der Anwalt muss ja prüfen, was verschickt wird, egal ob er den Versand selbst vornimmt oder diesen delegiert.
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Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und das Familienrecht mit allen Tücken und Folgesachen wird durchprozessiert.
Nur 2 Schriftsätze innerhalb so kurzer Zeit am Reformationstag?!?
Wir waren hier etwas verwirrt von so viel Schreibwut
Unser Mandant holt sich das heute mal zum Lesen ab, der ist sicher begeistert, sich durch den ganzen Kilometer Papier zu wrangeln.
Ich denke, es ist immer mal möglich, wenn man - wenn man sich nicht sicher ist - erstmal Entwürfe fertigt, aber mal sollte sich immer sicher sein, dass man eine Endfassung einreicht und kein Schickimicki macht.
Nur 2 Schriftsätze innerhalb so kurzer Zeit am Reformationstag?!?
Wir waren hier etwas verwirrt von so viel Schreibwut
Unser Mandant holt sich das heute mal zum Lesen ab, der ist sicher begeistert, sich durch den ganzen Kilometer Papier zu wrangeln.
Ich denke, es ist immer mal möglich, wenn man - wenn man sich nicht sicher ist - erstmal Entwürfe fertigt, aber mal sollte sich immer sicher sein, dass man eine Endfassung einreicht und kein Schickimicki macht.