wir hatten einen Schuldner, Haftbefehl liegt vor. Dann zahlt der Schuldner Raten.
Schuldner ist jetzt umgezogen, neuer Bezirk, dem nunmehr zuständigen GV öffnet er nicht.
Telefonat mit GV ergibt, dass der alte HB noch gültig sein dürfte, da er personenbezogen ist und nicht anschrift
GV hat aber leider schon meinen ZV Antrag abgebrochen und Titel zurück geschickt
mache ich jetzt nur einen Verhaftungsauftrag oder Kombi mit ZV und bei Reihenfolge erst Haft dann ZV?
ziemlich doof gelaufen jetzt
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)