Liebe Mitstreiter*innen,
ich muss für einen selbstständigen Mandanten - ihr könnt euch vorstellen, wie umfangreich die Unterlagen sind - PKH beantragen. Mir liegen noch das Formular und die Anlagen aus einem anderen Verfahren vor, die sind jetzt sechs Wochen alt. Bei dem Mandaten hat sich nichts geändert - kann ich die Unterlagen nochmal verwenden für das neue Verfahren?
In der hiesigen und in der Web-Suche habe ich leider keine Antwort gefunden.
Aktualität PKH-Formular
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Hallo,
wenn sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen d. Mdt. Nichts geändert hat, können die Anlagen für das PKH-Formular genommen werden.
Ggf. sind aktuelle Kto.-Auszüge beizufügen und das Formular v. d. :dt., mit aktuellem Datum zu unterschreiben.
wenn sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen d. Mdt. Nichts geändert hat, können die Anlagen für das PKH-Formular genommen werden.
Ggf. sind aktuelle Kto.-Auszüge beizufügen und das Formular v. d. :dt., mit aktuellem Datum zu unterschreiben.
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke soweit Oliver, aber du meinst schon, dass ich nicht einfach das Formular vom 27.07. heute erneut benutzen kann? Also muss ich den Mandanten doch kontaktieren, was ich gern vermieden hätte...
Grüße - sansibar
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Du hast dann eben den Monat August "als Lücke".
Ggf. kannst du dir von d. Mdt. als schriftliche Bestätigung erklären lassen, dass die Angaben a. d. Formular 27.07.2023, sich dto. nicht geändert haben.
Also Formular vom: 27.07. + Erklärung d. Mdt., nehmen.
Aber wie gesagt, aktuelle Kto.-Auszüge nicht vergessen.
Ggf. kannst du dir von d. Mdt. als schriftliche Bestätigung erklären lassen, dass die Angaben a. d. Formular 27.07.2023, sich dto. nicht geändert haben.
Also Formular vom: 27.07. + Erklärung d. Mdt., nehmen.
Aber wie gesagt, aktuelle Kto.-Auszüge nicht vergessen.
Gruß
Oli
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Ich würds einfach versuchen. Wenn dem Gericht das nicht reicht, meldet es sich schon.
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interessiert meistens keinen RPFl. Ich habe auch zT ältere Formulare weil halt Bescheide über ALG etc erst später bei mir eintrudeln vom Mandanten
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'Vielen Dank euch allen, ich hab den Mandanten jetzt einbestellt zur Vorlage aktueller Kontoauszüge und um das Formular mit heutigem Datum nochmal zu unterschreiben.
Grüße - sansibar
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