Erinnerung gegen Kostenrechnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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#11

15.08.2023, 09:50

Ich würde grundsätzlich alles über beA verschicken und ich würde auch Beweismittel direkt beifügen und nicht warten, bis die jemand anfordert.
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Coco Lores
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#12

15.08.2023, 10:00

Anahid hat geschrieben:
15.08.2023, 09:50
Ich würde grundsätzlich alles über beA verschicken und ich würde auch Beweismittel direkt beifügen und nicht warten, bis die jemand anfordert.
Super vielen Dank! :thx
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#13

24.10.2023, 16:34

Ich verzweifle in dieser Angelegenheit komplett!

In der Zwischenzeit haben wir Erinnerung bei Gericht eingereicht mit sämtlichen Beweismitteln und Beschreibung des kompletten Problems (also dass der erste Antrag im Nirvana des beA verschwunden ist und uns daher angeraten wurde den Antrag nochmals zu schicken etc.).

Heute rief unsere Mandantin an und meinte sie hätte eine Rechnung vom AG bekommen und den Haftbefehl zur weiteren Veranlassung!!! Mir schwante direkt böses und als ich sie nach dem Aktenzeichen gefragt hatte, war klar, dass auch das AG jetzt ein zweites Aktenzeichen für genau denselben Fall vergeben hat. Das muss doch auf Veranlassung des GV passiert sein oder? Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe wieso der Haftbefehl jetzt an die Mandantin geschickt wurde (beantragt war im ursprünglichen Antrag ja auch die Zustellung über den GV), verstehe ich nicht, wie das passieren kann, dass niemandem dort auffällt, dass es ein- und dieselbe Gläubigerin/Schuldner und Forderung ist!!!!

Und ich erreiche niemanden bei Gericht! Ich drehe durch....dieses beA raubt mir den letzten Nerv!!!

Hatte sowas schon mal jemand? Ich weiß nicht was ich machen soll....es läuft echt alles schief in dem Fall.
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#14

24.10.2023, 19:48

Es kann ja keine 2. Angelegenheit sein da es den zugrundeliegenden Titel mit Az nur ein mal gibt. Das sollte dort beim Anlegen der Akte aufgefallen sein. Und an die Mandantin darf auch nichts gehen. Ein HB ist 2 Jahre gültig, während der Zeit kann eigentlich auch gar kein neuer erlassen werden, da haben auch wirklich alle gepennt (Ag&Gvz)
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Coco Lores
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#15

25.10.2023, 09:04

Ich habe heute morgen die zuständige Sachbearbeiterin beim AG erreicht. Die Angelegenheit zieht sich seit März. Der erste HB wurde Ende Juli erlassen, der zweite jetzt im Oktober. In der Zwischenzeit hat wohl ein Buschstabenwechsel stattgefunden, sprich die Sachbearbeiterin jetzt kannte den Vorgang vorher nicht und laut Ihrer Aussage haben die ja auch keine e-Akte und konnten nicht sehen, dass es zwei Verfahren gibt.

Ich hab Sie auf unsere Erinnerung verwiesen, welche Ihr auch vorlag. Weiterhelfen konnte sie mir allerdings auch nicht. Immerhin wurde der GV aufgefordert die beiden Akten vorzulegen.

Ich versuche jetzt bei der Justizkasse das Drama zu schildern und die Kostenrechnung zumindest bis zur Klärung des Sachverhalts von der Vollziehung auszusetzen.

Aber ich sehe das doch richtig, dass der GV auch den Erlass des zweiten Haftbefehls veranlasst haben muss, oder?
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#16

25.10.2023, 09:13

Coco Lores hat geschrieben:
25.10.2023, 09:04
Aber ich sehe das doch richtig, dass der GV auch den Erlass des zweiten Haftbefehls veranlasst haben muss, oder?
Wenn du ihn nicht beantragt hast und die Mdtin auch nicht, dann bleibt nur noch der GV. Ohne Antrag macht das Gericht ja bekanntlich nichts. :pfeif
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#17

25.10.2023, 09:44

icerose hat geschrieben:
25.10.2023, 09:13
Coco Lores hat geschrieben:
25.10.2023, 09:04
Aber ich sehe das doch richtig, dass der GV auch den Erlass des zweiten Haftbefehls veranlasst haben muss, oder?
Wenn du ihn nicht beantragt hast und die Mdtin auch nicht, dann bleibt nur noch der GV. Ohne Antrag macht das Gericht ja bekanntlich nichts. :pfeif
Wir haben ihn beantragt im Rahmen des ZV-Auftrags, der ja offensichtlich jetzt wieder aufgetaucht ist!
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#18

25.10.2023, 09:48

Coco Lores hat geschrieben:
25.10.2023, 09:44
icerose hat geschrieben:
25.10.2023, 09:13
Coco Lores hat geschrieben:
25.10.2023, 09:04
Aber ich sehe das doch richtig, dass der GV auch den Erlass des zweiten Haftbefehls veranlasst haben muss, oder?
Wenn du ihn nicht beantragt hast und die Mdtin auch nicht, dann bleibt nur noch der GV. Ohne Antrag macht das Gericht ja bekanntlich nichts. :pfeif
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Ja klar, ich meinte das jetzt aber anders. Man kann den HB ja auch gesondert ohne GVZ beantragen. ;)
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#19

25.10.2023, 16:15

Ich glaube nicht, dass die Mandantin den angefordert hat. Nichtsdestotrotz kann es in 2 Jahren nur 1 HB geben, das Gericht muss doch ein zentrales Verzeichnis dafür haben. Buchstabenwechsel hin oder her. Auch der GVZ kann den nicht 2 mal beantragen, die haben ja auch alles im Pc. Wenn er 2 identische Aufträge hat muss er den Gläubiger auffordern einen zurückzunehmen und kann nicht einfach beide ausführen. Da ist so einiges schief gelaufen
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Coco Lores
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#20

26.10.2023, 15:01

Ich weiß es auch nicht mehr...bin echt mit meinem Latein am Ende und leider auch nicht so im Vollstreckungs-Game drin, sonst wäre mir schon im Telefonat das Argument gekommen, dass es in 2 Jahren nur 1 Haftbefehl geben kann. Das war mir gar nicht bewusst.

Naja ich muss ja jetzt abwarten, was die Richterin aus unserer Erinnerung macht und ggf. nochmal argumentieren.
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