Zahlungsaufforderung - Streitwertfrage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mia23
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#1

08.08.2023, 09:20

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Vergleich vorliegen, bei dem vereinbart wurde, dass zum Ende eines Monats Raten gezahlt werden. Einige Raten wurden auch bereits schon beglichen. Es wurde weiterhin vereinbart, dass - wenn länger als 4 Wochen in Rückstand, was der Fall ist - der dann noch offene Restbetrag sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig ist und ab diesem Zeitpunkt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wird. Zwischenzeitlich steht eine Ratenzahlung aus und ich würde an den Gegenanwalt eine Zahlungsaufforderung mit einer 0,3 Verfahrensgebühr senden. Jetzt stellt sich mit die Frage: Aus welchem Streitwert? Aus der Restforderung einschl. aufgelaufener Zinsen auf die Rate, mit der sich der Schuldner bis jetzt in Verzug befindet, oder lediglich aus dem Ratenzahlungsbetrag von in diesem Fall € 50,00?

Danke schon mal für die Hilfe
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Anahid
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#2

08.08.2023, 09:42

Aus der Restforderung + Zinsen, da die ja jetzt komplett fällig geworden ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Oliverreinhardt2
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#3

08.08.2023, 09:53

Da es sich um einen vollstreckbaren Vgl. handelt, nimmst du 0,3 zu der Nr. 3309 VV RVG
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
HaseHase2345
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#4

08.08.2023, 09:59

Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
08.08.2023, 09:53
Da es sich um einen vollstreckbaren Vgl. handelt, nimmst du 0,3 zu der Nr. 3309 VV RVG
Das war doch gar nicht die Frage.... die Frage ging um den Streitwert...
Oliverreinhardt2
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#5

08.08.2023, 10:04

HaseHase2345 hat geschrieben:
08.08.2023, 09:59
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
08.08.2023, 09:53
Da es sich um einen vollstreckbaren Vgl. handelt, nimmst du 0,3 zu der Nr. 3309 VV RVG
Das war doch gar nicht die Frage.... die Frage ging um den Streitwert...
Die Themenstarterin formulierte: "...ich würde an den Gegenanwalt eine Zahlungsaufforderung mit einer 0,3 Verfahrensgebühr...

Aus diesem Grund erfolgte #3.
Gruß
Oli
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Anahid
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#6

08.08.2023, 11:40

Und seit wann ist die Nr. 3309 keine VG Oli? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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