Hallo,
wenn Klage an den Beklagten zu 2. nicht zustellbar ist und EMA auch noch nichts neuerliches hervorbringt kann ich dann das Ruhen des Verfahrens beantragen bis ich nähere Informationen zum Aufenthalt habe um Verjährung zu hemmen? Frist wurde schon mehrfach verlängert.
Danke
Ruhen des Verfahren
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Ja, tatsächlich hatten wir dasselbe Problem und haben das Ruhen des Verfahrens beantragt.
Es gab keine Einwände gegen unseren Antrag von seitens des Gerichts.
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Öffentliche Zustellung nicht möglich? Sonst kommst ja nie voran