Ich soll einen Erstattungsantrag für eine nicht verbrauchte elektronische Kostenmarke stellen. Die Zentrale Zahlstelle Justiz Hamm ist wohl eine Nebenstelle vom OLG Hamm. Im beA finde ich im Adressverzeichnis nur "Oberlandesgericht Hamm (Rechtsprechung)".
Muss ich den Antrag an diese Adresse schicken oder ist da irgendwo noch ein anderer Adressat versteckt, den ich in dieser Adressliste nur nicht finde?
Wo ist die Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm im beA zu finden?
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Hallo,
gemäß dem Internetauftritt verstehe ich es so, dass man an das OLG Hamm, senden muss.
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir auch an das OLG-Hamm, gesandt, ohne speziellen beA-Postfach".
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Wenn ich mich recht erinnere, haben wir auch an das OLG-Hamm, gesandt, ohne speziellen beA-Postfach".
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
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Sende es an das OLG Hamm; die leiten es dann statt deiner an die "richtige Stelle" weiter.
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Sende einfach eine formlose Mail an:
Kostenmarke@olg-hamm.nrw.de
mit der IBAN auf die zurückerstattet werden soll. Du musst dabei die Kostenmarkennummer und die Rechnungsnummer angeben.
LG
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Dann sollte aber das hier beachtet werden.klee17 hat geschrieben: ↑22.06.2023, 14:07Sende einfach eine formlose Mail an:
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Vielen Dank für Eure Unterstützung! Der Erstattungsantrag mit unserer Bankverbindung ist jetzt per beA ans OLG Hamm rausgegangen. Als Anlage habe ich die Quittung der Kostenmarke beigefügt und als Betreff "Zentrale Zahlstelle der Justiz" und die Kostenmarkennummer angegeben. Mal abwarten, wann es dazu eine Rückmeldung gibt.
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- ...wegen der Kekse hier
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Ich nehme an, Du meinst das Folgende:Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑22.06.2023, 14:15Dann sollte aber das hier beachtet werden.klee17 hat geschrieben: ↑22.06.2023, 14:07Sende einfach eine formlose Mail an:
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mit der IBAN auf die zurückerstattet werden soll. Du musst dabei die Kostenmarkennummer und die Rechnungsnummer angeben.
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Ist hier mE nicht einschlägig, da hier ja gerade keine Einreichung stattfindet. Vielmehr klingt mir die Auskunft von klee17 dem Wortlaut nach weniger nach einer Vermutung als vielmehr nach einem erprobten Verfahren - zumal ja auch allein die Existenz besagter E-Mail-Adresse dringend darauf hindeutet, dass diese für derartige Angelegenheiten eingerichtet wurde.Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachte:
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Genau, wir machen es nur noch so, weil die Anfragen über beA entweder nicht weitergeleitet werden oder wochenlang unbeantwortet bleiben. Und bisher klappt es unproblematisch per Mail und keiner der Sachbearbeiter hat dieses Verfahren beanstandet und wir haben das Geld zurückerstattet bekommen.pitz hat geschrieben: ↑22.06.2023, 15:31Ich nehme an, Du meinst das Folgende:Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑22.06.2023, 14:15Dann sollte aber das hier beachtet werden.klee17 hat geschrieben: ↑22.06.2023, 14:07Sende einfach eine formlose Mail an:
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Ist hier mE nicht einschlägig, da hier ja gerade keine Einreichung stattfindet. Vielmehr klingt mir die Auskunft von klee17 dem Wortlaut nach weniger nach einer Vermutung als vielmehr nach einem erprobten Verfahren - zumal ja auch allein die Existenz besagter E-Mail-Adresse dringend darauf hindeutet, dass diese für derartige Angelegenheiten eingerichtet wurde.Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
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