Honorauslagen fehlt?

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reinertreiber
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#1

23.05.2023, 15:30

Hallo in die Runde!
Ich wollte mal wieder eine Aktenversendungspauschale buchen über "AltGr + Y" und dann als "Honorarauslagen"
Leider finde ich die Auswahlmöglichkeit Honorarauslagen nicht mehr. Hat sich hier etwas geändert?
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paralegal6
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#2

24.05.2023, 13:47

viewtopic.php?t=37242
ich würde sagen die 12 € sind ein durchlaufender Posten ohnen Steuer
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skugga
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#3

24.05.2023, 22:33

paralegal6 hat geschrieben:
24.05.2023, 13:47
viewtopic.php?t=37242
ich würde sagen die 12 € sind ein durchlaufender Posten ohnen Steuer
Seit wann denn das? Honorarauslagen - also auch die Aktenversendungspauschale - sind eben gerade kein durchlaufender Posten!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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paralegal6
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#4

24.05.2023, 22:53

“Ein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG liegt z. B. vor,

wenn dem Rechtsanwalt der Betrag für die Aktenversendungspauschale im Voraus zur Verfügung gestellt wird,
so dass er die Pauschale nicht aus eigenen Mitteln entrichten muss.“

Ich hol mir das Geld vorher
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paralegal6
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#5

24.05.2023, 23:42

Ich weiss, dass es dazu ne gerichtliche Entscheidung gibt (https://openjur.de/u/165210.html) und ja, nur ein RA klagt wegen 3€. Betriebswirtschaftlich macht das so gar keinen Sinn, da die Definition von Honorar eben was ganz anderes ist. 107 (5) OwiG spricht auch von Auslagen. Könnte ich mich noch länger drüber auslassen aber lasse ich wg. BGH mal sein. Sogar das Urteil räumt ein, es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Deswegen vorher Akteneinsichts- und Versendungspauschale kassieren und gut is. Bei elektronischen Akten gibts die ja auch nicht und wenn der Mandant selber beantragen könnte zahlt er auch nur 12€. Letztendlich ist der Mandant nicht Kostenschuldner, da er den Antrag nicht gestellt hat, das macht die Behörde aber wohl aus dem Grund, dass sie den 12 Euro nicht hinterherrennen will. Die Akteneinsicht will aber letztlich der Mandant und nicht ich. Wenn ich klage geht die Gerichtskostenrechnung auch an den Mandant, obwohl ich eingereicht habe. Völlig unsinning aber nunja, halt ein Sonderfall da nur RAe die Akteneinsicht nehmen dürfen. Zum Glück mach ich OWI max. 1 Mal im Jahr
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#6

25.05.2023, 06:57

paralegal6 hat geschrieben:
24.05.2023, 13:47
viewtopic.php?t=37242
ich würde sagen die 12 € sind ein durchlaufender Posten ohnen Steuer
Nein, sie sind steuerpflichtig. Ich dachte das Thema wäre seit Jahren durchgekaut :augenreib Hier der Faden dazu: viewtopic.php?f=37&t=9336
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#7

25.05.2023, 12:18

paralegal6 hat geschrieben:
24.05.2023, 23:42
Ich weiss, dass es dazu ne gerichtliche Entscheidung gibt (https://openjur.de/u/165210.html) ...Könnte ich mich noch länger drüber auslassen... Völlig unsinning aber nunja...Zum Glück mach ich OWI max. 1 Mal im Jahr
Schöne Tirade, aber ändert nichts daran, dass es eben eine Honorarauslage ist. Und ja, es ist ein Sonderfall. Aber es ist ausgeurteilt, dass der RA auf die 12 EUR gegenüber dem Mandanten USt erheben muss, weil Kostenschuldner der Anwalt und nicht der Mandant ist. Anders als bei Gerichtskosten. Anders als bei EMA-Anfragen, die im Namen des Mandanten gestellt werden. Würde mich von daher auch interessieren, woher das Zitat in #4 kommt, das anderes behauptet. Das Finanzamt will jedenfalls die USt haben, und wenn man das mehr als einmal im Jahr macht, achtet man darauf, dass es richtig gemacht wird.
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paralegal6
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#8

26.05.2023, 09:53

ja, Adora, habe ich ja auch geschrieben was der BGH sagt.

Honorar ja, wenn er es verauslagt, nicht wenn er es voher überwiesen bekommt

zu#4 = https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 76608.html
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#9

26.05.2023, 10:59

Ich gebe die immer über AltGr+F9 ein und dann bei Kostenart HS und rechts eben den Nettobetrag. Bei einer Rechnung tauchen die 12 EURO dann oben auf und können ausgewählt werden oder eben nicht
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skugga
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#10

26.05.2023, 16:06

paralegal6 hat geschrieben:
26.05.2023, 09:53
ja, Adora, habe ich ja auch geschrieben was der BGH sagt.

Honorar ja, wenn er es verauslagt, nicht wenn er es voher überwiesen bekommt

zu#4 = https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 76608.html
Nach der Logik wäre dann auch ein Vorschuss auf die entstehenden RA-Kosten kein Honorar mehr... :mrgreen:

Scherz beiseite: Dass die Aktenversendungspauschale unter die Honorarauslagen fällt, ist inzwischen dermaßen episch ausgefochten, dass ich einfach nicht verstehe, was Du mit 12 Jahre alten Links willst.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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