Widerrufsbelehrung in Vergütungsvereinbarung mit Verbrauchern Pflicht?

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sansibar
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#1

15.03.2023, 15:03

Liebe Mitstreiter:innen,
es soll ein aktuelles Urteil geben, demzufolge Verbraucher immer, und nicht nur bei Fernabsatzgeschäften, ein Widerrufsrecht eingeräumt werden muss und demzufolge eine solche Belehrung auch erteilt werden muss.
Weiß jemand etwas dazu?
Grüße - sansibar
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Pitt
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#2

15.03.2023, 18:04

Höre ich zum ersten Mal. Soweit ich weiß, gilt das weiterhin nur beim Abschluss außerhalb der Kanzleiräume. Da aber inzwischen viele Mandate per E-Mail zustande kommen (zumindest bei uns), ist häufig eine Widerrufsbelehrung beizufügen. Bei der letzten Gebührenreferententagung Ende 2022 wurden auch die Informationspflichten thematisiert. Da steht in der Zusammenfassung der Themenliste zur Widerrufsbelehrung aber nichts anderes. Ich denke, wenn es so ein Urteil geben würde, hätte was dazu im Anwaltsblatt gestanden.
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