Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier ein Verfahren vor dem Amtsgericht - wir sind Beklagte. Die Kosten des Nebenklägers wurden vom Vertreter entsprechend beantragt und vom Amtsgericht festgesetzt. Unser Mandant hat diesen Betrag bezahlt, das war im Juni 2022. Jetzt kommt der Vertreter der Nebenklage mit einem Nachfestsetzungsantrag bezüglich der Kosten der Nebenklage und möchte eine höhere Grundgebühr, eine höhere Verfahrensgebühr und eine höhere Terminsgebühr wie in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag... Ich hatte so etwas noch nie. Ich würde sagen, dass eine Nachfestsetzung nicht möglich ist. der KFB ist rechtsgültig.. bin mir aber absolut nicht sicher. Könnt Ihr mir vielleicht weiter helfen?
LG und vielen Dank schon mal!
Kostenfestsetzungsbeschluss korrigieren lassen
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Hmmmm......das ist jetzt eher wieder eine Frage für Adora Belle.
Ich persönlich würde aber sagen, dass er nicht nachträglich die Gebühren erhöhen kann. Er war Nebenklägervertreter und hat die Kosten bereits angemeldet und festgesetzt erhalten. Womit begründet er denn, dass er jetzt plötzlich höhere Gebühren haben will?
Ich persönlich würde aber sagen, dass er nicht nachträglich die Gebühren erhöhen kann. Er war Nebenklägervertreter und hat die Kosten bereits angemeldet und festgesetzt erhalten. Womit begründet er denn, dass er jetzt plötzlich höhere Gebühren haben will?
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Er begründet gar nicht... sein Wortlaut ist: In unserem KFA v. ... wurden unsre Kosten und Gebühren aufgrund eines Büroversehens leider nicht korrekt berechnet. Es wird daher beantragt die Kosten wie folgt festzusetzen....
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Okay.....das ist m.E. keine ausreichende Begründung. Wären die Kosten nicht korrekt angegeben worden, hätte es einen Hinweis des Gerichts gegeben. Genau so würde ich argumentieren und gegen den Kostenfestsetzungsantrag angehen. Weiter würde ich ausführen, dass über die von dem Nebenkläger angemeldeten Kosten (Verfahrensgebühr, etc.) bereits entschieden wurde und damit kein Raum für eine Abänderung besteht.
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Ok, super, ich versuche es... Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!!!
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Gruß
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Dann dürfte die Nachfestsetzung zulässig sein. Anders wäre es, wenn das Gericht Positionen rechtskräftig abgesetzt hätte und der Gegner diese dann erneut geltend machen würde. In Deinem Fall wird die Festsetzung der (höheren) Ansprüche jedoch erstmals beantragt, sodass - sofern die nunmehr beanspruchten Positionen tatsächlich entstanden sind - allenfalls Verjährung entgegenstehen könnte.Kerstin_84 hat geschrieben: ↑02.03.2023, 10:28Er begründet gar nicht... sein Wortlaut ist: In unserem KFA v. ... wurden unsre Kosten und Gebühren aufgrund eines Büroversehens leider nicht korrekt berechnet. Es wird daher beantragt die Kosten wie folgt festzusetzen....
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Seh ich jetzt momentan noch anders Husky, aber lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Der Anwalt hat bereits die Gebühren zur Festsetzung angemeldet und es liegt bereits ein KFB vor. Damit ist doch über diese Gebühren bereits entschieden (Strafrecht = Rahmengebühren). Da kann ich doch nicht nachträglich hingehen und den Rahmen erhöhen, weil mir jetzt danach ist. Aber wie gesagt, lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Der Anwalt hat bereits die Gebühren zur Festsetzung angemeldet und es liegt bereits ein KFB vor. Damit ist doch über diese Gebühren bereits entschieden (Strafrecht = Rahmengebühren). Da kann ich doch nicht nachträglich hingehen und den Rahmen erhöhen, weil mir jetzt danach ist. Aber wie gesagt, lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass es um eine Zivilsache geht, weil von der Vertretung der "Beklagten" die Rede ist. Mit "Nebenklage" schien mir eine Nebenintervention gemeint zu sein, aber vielleicht liege ich damit falsch.Anahid hat geschrieben: ↑02.03.2023, 12:06Seh ich jetzt momentan noch anders Husky, aber lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Der Anwalt hat bereits die Gebühren zur Festsetzung angemeldet und es liegt bereits ein KFB vor. Damit ist doch über diese Gebühren bereits entschieden (Strafrecht = Rahmengebühren). Da kann ich doch nicht nachträglich hingehen und den Rahmen erhöhen, weil mir jetzt danach ist. Aber wie gesagt, lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
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