Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ichbinich2
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#1
23.02.2023, 08:50
Hallo,
ich stehe total auf dem Schlauch und finde einfach nichts ...
Wir haben aus einem Titel die Zwangsversteigerung beantragt. Unsere Mandantin hat aber noch weitere Forderungen, die bisher nicht tituliert sind. Es handelt sich
nicht um WEG-Forderungen!
Frage: können die nicht titulierten Forderungen später im Verteilungstermin einfach angemeldet werden (Rang Nr. 5?) oder müssen die "normalen" Forderungen ebenfalls tituliert sein? Vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich das nachlesen kann, das wäre super.
LG
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Ichbinich2
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#2
28.02.2023, 08:26
*schieb*
Hat niemand eine Antwort für mich?
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
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Geiselmann
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#3
01.03.2023, 21:13
Ansprüche in RKL 5 können nicht angemeldet werden.
Sie werden nur berücksichtigt, wenn aus ihnen mit einem Titel betrieben wird. Umkehrschluss § 45 ZVG.
S. Geiselmann