Hallo Zusammen,
hat irgendjemand von EUR schon mal das Guthaben bei der VIABUY Mastercard gepfändet. Schein ein Unternehmen in Luxembourg zu sein.
Danke für Eure Infos.
Beste Grüße
Ralle
Pfändung Guthaben VIABUY Konto Mastercard
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Da hänge ich mich jetzt mal dran, ich habe genau das gleiche Problem. Hier ist es die Crosscard aus Luxemburg, wohl ein Unternehmen der Viabuy. Ich habe auch überhaupt keine Ahnung ob man die als drittschuldner oder irgendwie anders belangen kann.
- AliceImWunderland
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Ich hänge mich mal ebenfalls dran. Vielleicht gibt es schon mehr Erfahrungen, ist ja einiges an Zeit seit dem letzten Beitrag vergangen.
Ich habe hier einen Schuldner, der wirtschaftlich Berechtigter an einem Konto ist, welches von der Crosscard S.A. oder nunmehr auch Dock Financial S.A. (Rechtsnachfolger von Crosscard) in Luxemburg geführt wird. Meine Recherche bisher ergab, dass es ein E-Geld-Konto ist. Ist genauso pfändbar, wie ein normales Bankkonto. Mir ist auch klar, dass der Drittschuldner ist die Dock Financial S.A. ist und ich die Zahlungsansprüche des Schuldners gegenüber der Dock Financial pfänden muss. Meine eigentliche Frage ist:
Hat schon jemand eine Zustellung in Luxemburg bei der Dock Financial S.A. (früher Crosscard) gemacht und reagieren die darauf?
Wenn ein entsprechender PfüB erlassen wird, würde ich die Zustellung selbst machen und zwar mit Einschreiben mit Rückschein. Die Zustellung seitens des Gerichts ist zu kompliziert. Mein letzter Stand ist, dass man den PfüB übersetzen lassen muss und von einem luxemburgischen Gerichtsvollzieher in Luxemburg zustellen lassen muss (wenn das immer noch so ist...). Bei PayPal klappt es vielfach auch, wenn man selbst zustellt. Ich habe jetzt nur keine Erfahrung mit Crosscard bzw. Dock Financial.
Ich habe hier einen Schuldner, der wirtschaftlich Berechtigter an einem Konto ist, welches von der Crosscard S.A. oder nunmehr auch Dock Financial S.A. (Rechtsnachfolger von Crosscard) in Luxemburg geführt wird. Meine Recherche bisher ergab, dass es ein E-Geld-Konto ist. Ist genauso pfändbar, wie ein normales Bankkonto. Mir ist auch klar, dass der Drittschuldner ist die Dock Financial S.A. ist und ich die Zahlungsansprüche des Schuldners gegenüber der Dock Financial pfänden muss. Meine eigentliche Frage ist:
Hat schon jemand eine Zustellung in Luxemburg bei der Dock Financial S.A. (früher Crosscard) gemacht und reagieren die darauf?
Wenn ein entsprechender PfüB erlassen wird, würde ich die Zustellung selbst machen und zwar mit Einschreiben mit Rückschein. Die Zustellung seitens des Gerichts ist zu kompliziert. Mein letzter Stand ist, dass man den PfüB übersetzen lassen muss und von einem luxemburgischen Gerichtsvollzieher in Luxemburg zustellen lassen muss (wenn das immer noch so ist...). Bei PayPal klappt es vielfach auch, wenn man selbst zustellt. Ich habe jetzt nur keine Erfahrung mit Crosscard bzw. Dock Financial.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Und wo genau liegen nun die Fragen von Euch?
Eine klassische Pfändung für DS / Schuldner im Ausland ist ja nicht so ganz untypisch.
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Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Nein, der deutsche Pfändungsund Überweisungsbeschluss reicht da nicht aus. Den müssen sie nicht anerkennen. Habt ihr nichts besseres zu tun, als anderen Leuten das Geld zu pfänden ?
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Hallo,
dass ist ein Forum, wo Mitarbeitende aus der Juristerei für Mandanten tätig sind.
@Max0403, bitte achte auf deine Wortwahl, wenn dich die Beiträge stören, musst du diese nicht lesen. Vielen Dank.
Gruß
Oli
Oli
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Bin auch aus der Juristerei. Nur mich stört diese Aggressivität, wie manche hier versuchen, anderen Leuten Geld zu pfänden und zu vollstrecken.
Für manche bereitet es ja sogar Freude, anderen Leuten das Konto zu finden oder gegen sie zu vollstrecken.
Für manche bereitet es ja sogar Freude, anderen Leuten das Konto zu finden oder gegen sie zu vollstrecken.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Keine Ahnung welche Laus Dir grad über die Leber gelaufen ist. In diesem Thread hat niemand irgendwelche außerordentliche Freude an Pfändung und Vollstreckung geäußert. Und es war auch niemand aggressiv. Ich würde ebenfalls darum bitten, sich im Ton zu mäßigen.
In Deinem Beitrag #5 unterstellst Du, dass allein die Pfändung an sich schon irgendwie unanständig wäre. Und das ist nun mal Quatsch, wie Du sicher selbst weißt.
In Deinem Beitrag #5 unterstellst Du, dass allein die Pfändung an sich schon irgendwie unanständig wäre. Und das ist nun mal Quatsch, wie Du sicher selbst weißt.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kann es sein, dass Du den Beruf verfehlt hast? Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes und damit auch seiner Angestellten ist es, die Forderungen des Mandanten durchzusetzen. Wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, bleibt nicht anderes übrig als zu vollstrecken und ggf. zu pfänden. Wo also liegt Dein Problem? Wenn Du Schuldnerschutz betreiben willst, dann bist Du beim Rechtsanwalt wohl nicht richtig aufgehoben. Ich frage mich allerdings auch gerade, ob die Berufsangabe überhaupt richtig ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.