Schuldner verzogen, neue Gebühren für ZV-Auftrag nach EMA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

08.02.2023, 09:11

ds1310 hat geschrieben:
06.02.2023, 12:23
Gerichtskosten für den Haftbefehl von 20,00 €.
22,00 € ;)

Bei mir wirken Haftbefehle Wunder - entweder wird gezahlt oder halt die VAK abgegeben. Direkt in den Bau hab ich noch niemanden schicken müssen. :mrgreen:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
ds1310
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#12

09.02.2023, 12:23

icerose hat geschrieben:
08.02.2023, 09:11
ds1310 hat geschrieben:
06.02.2023, 12:23
Gerichtskosten für den Haftbefehl von 20,00 €.
22,00 € ;)

Bei mir wirken Haftbefehle Wunder - entweder wird gezahlt oder halt die VAK abgegeben. Direkt in den Bau hab ich noch niemanden schicken müssen. :mrgreen:
Ach du gute Güte, das ist echt an mir vorbeigegangen, dass das jetzt 22,00 € kostet. Danke für den Hinweis und Schande über mich. Gilt die Ausrede, dass ich letztes Jahr schwer erkrankt war und lange nicht gearbeitet habe? Und offenbar liest man nur, was man lesen will oder jahrelang gelesen hat. Scheinbar haben die Mandanten aber immer brav die 22,00 € überwiesen, auch wenn ich im Anschreiben immer von 20,00 € gesprochen habe. Ist mir gerade echt peinlich.
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#13

10.04.2024, 14:57

Hallo zusammen,

ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage:

Wir haben Auftrag zur VA gestellt, der GV teilt mit: Die ZV wird eingestellt, da der Schuldner amtsbekannt an der angegeben Anschrift nicht mehr zu ermitteln ist. Also haben wir EMA gemacht und tatsächlich eine neue Anschrift des Schuldners bekommen.

Kann ich nicht den gestellten Antrag von dem GV unter Mitteilung der neuen Anschrift an den jetzt zuständigen GV verweisen lassen? Wir haben bis dato auch keine eingesandten Unterlagen zurückerhalten.
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paralegal6
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#14

10.04.2024, 15:05

Ich kreuz im Antrag immer direkt an, dass ich Weiterleitung beantrage. Kannst ja um Weiterleitung bitten, vielleicht klappt es noch. Unerledigte Amtshandlung oder wie es heisst wird vermutlich eh berechnet
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Laska
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#15

13.04.2024, 11:20

5pe3dy hat geschrieben:
10.04.2024, 14:57
Hallo zusammen,

ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage:

Wir haben Auftrag zur VA gestellt, der GV teilt mit: Die ZV wird eingestellt, da der Schuldner amtsbekannt an der angegeben Anschrift nicht mehr zu ermitteln ist. Also haben wir EMA gemacht und tatsächlich eine neue Anschrift des Schuldners bekommen.

Kann ich nicht den gestellten Antrag von dem GV unter Mitteilung der neuen Anschrift an den jetzt zuständigen GV verweisen lassen? Wir haben bis dato auch keine eingesandten Unterlagen zurückerhalten.
Ja, unter Mitteilung der neuen Anschrift.

Oder du forderst die ZV-Unterlagen zurück und machst einen neuen ZV-Auftrag... lässt aber die ZV-Gebühr weg, denn diese entsteht nur 1 x. ;)
Liebe Grüße

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