Schuldner verzogen, neue Gebühren für ZV-Auftrag nach EMA?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Anja S.
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#1

02.02.2023, 09:04

Hallo ihr Lieben,

da die Beiträge leider teilweise hier so veraltet sind, frage ich mich, ob das mittlerweile immer noch so ist.....

Also folgender Sachverhalt:
Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft - Mitteilung durch GVZ, dass Schuldner verzogen - EMA-Anfrage - neuer Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft

Kann ich nun eine erneute Gebühr für den neuen Antrag verlangen oder nicht?

Auch im Internet habe ich hierzu leider keine neuen/aktuellen Beiträge gefunden

Liebe Grüße
Oliverreinhardt2
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#2

02.02.2023, 09:14

Hallo Anja,

schau mal hier bitte: https://dejure.org/gesetze/RVG/18.html
Gruß
Oli
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#3

02.02.2023, 18:09

Anja S. hat geschrieben:
02.02.2023, 09:04

Kann ich nun eine erneute Gebühr für den neuen Antrag verlangen oder nicht?
Nein.
Ein Fortsetzungsauftrag nach Ermittlung des Wohnsirz des Schuldners stellt keine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar.
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#4

03.02.2023, 07:35

Was ich immer noch für fragwürdig halte, weil auch zwei Mal Gerichtsvollzieherkosten angesetzt werden.
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#5

06.02.2023, 09:40

Tja....das ist mit einigen Aufträgen so Soenny. Ich versteh auch nicht, warum der Verhaftungsauftrag keine eigenen Gebühren auslöst. Es ist doch nicht unsere Schuld, wenn der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint.
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#6

06.02.2023, 11:31

Verhaftungsaufträge habe ich recht selten zum Glück, bringt in den meisten Fällen ja auch nichts oder hast du damit Erfolg?
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#7

06.02.2023, 11:49

Soenny hat geschrieben:
06.02.2023, 11:31
Verhaftungsaufträge habe ich recht selten zum Glück, bringt in den meisten Fällen ja auch nichts oder hast du damit Erfolg?
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber erlaube mir meine Erfahrungen dazu zu berichten: hier wird so gut wie nie nach einem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gezahlt, aber sehr wohl nach einem Verhaftungsauftrag. Der geht also bei uns immer zur Vollstreckung.
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#8

06.02.2023, 12:18

ds1310 hat geschrieben:
06.02.2023, 11:49
Soenny hat geschrieben:
06.02.2023, 11:31
Verhaftungsaufträge habe ich recht selten zum Glück, bringt in den meisten Fällen ja auch nichts oder hast du damit Erfolg?
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber erlaube mir meine Erfahrungen dazu zu berichten: hier wird so gut wie nie nach einem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gezahlt, aber sehr wohl nach einem Verhaftungsauftrag. Der geht also bei uns immer zur Vollstreckung.
Was teilt ihr den Mandanten denn mit, wenn nach den Kosten des Verhaftungsauftrags gefragt wird? Der Gläubiger muss ja schlimmstenfalls auch die Haftkosten erstmal tragen. Auch wenn das quasi nie vorkommt, das Kostenrisiko besteht ja.
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#9

06.02.2023, 12:23

Aelizia hat geschrieben:
06.02.2023, 12:18
ds1310 hat geschrieben:
06.02.2023, 11:49
Soenny hat geschrieben:
06.02.2023, 11:31
Verhaftungsaufträge habe ich recht selten zum Glück, bringt in den meisten Fällen ja auch nichts oder hast du damit Erfolg?
Ich bin zwar nicht angesprochen, aber erlaube mir meine Erfahrungen dazu zu berichten: hier wird so gut wie nie nach einem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gezahlt, aber sehr wohl nach einem Verhaftungsauftrag. Der geht also bei uns immer zur Vollstreckung.
Was teilt ihr den Mandanten denn mit, wenn nach den Kosten des Verhaftungsauftrags gefragt wird? Der Gläubiger muss ja schlimmstenfalls auch die Haftkosten erstmal tragen. Auch wenn das quasi nie vorkommt, das Kostenrisiko besteht ja.
Der Mandant wird informiert, dass zwei Mal Gerichtsvollzieherkosten anfallen werden für diese Maßnahme, also Vermögensauskunft und Verhaftung, sowie Gerichtskosten für den Haftbefehl von 20,00 €. In der Regel wollen die Mandanten das durchziehen.
Ich mach das seit über 40 Jahren, viele Jahre davon ausschließlich Zwangsvollstreckung, jetzt nur noch eher wenig, da die Schwerpunkte hier woanders liegen. Aber in dieser gesamten Zeit habe ich es nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Schuldner tatsächlich lieber eingefahren wäre als die EV abzugeben.
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#10

06.02.2023, 12:35

Soenny hat geschrieben:
06.02.2023, 11:31
Verhaftungsaufträge habe ich recht selten zum Glück, bringt in den meisten Fällen ja auch nichts oder hast du damit Erfolg?
Ich habe selten Haftbefehle. In der Regel hole ich mir Drittauskünfte und pfände dann. Aber wenn das nicht zum Erfolg führt, besorge ich mir nachträglich den Haftbefehl und vollstrecke den. Und tatsächlich hat dann der eine oder andere Schuldner schon gezahlt oder dann halt die Vermögensauskunft geleistet. Ich habe nur selten, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt werden kann. Aber auch das kommt vor.
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