Hallo Ihr Lieben,
was meint Ihr: Wenn durch den Anwalt die Kündigung eines Werkvertrags gegenüber dem Anwalt der Gegenseite ausgesprochen wird und dies per beA geschieht, wie verhält es sich mit der Vollmacht? Diese wird ja normalerweise im Original vorgelegt. Reicht die "normale beA-technische Übermittlung und die Vollmacht als Anlage??
Herzlichen Dank für Euren "Input"
Liebe Grüße vom Moschele
Kündigung eines Werkvertrags
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So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978
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Dem kann ich nur zustimmen.Pitt hat geschrieben: ↑02.02.2023, 08:11So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke Euch von Herzen!!
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