Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Prüfung IBAN
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Dann, wie unter Nr.: #6 aufgeführt, verfahren und hoffen, dass es Erfolg bringt
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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- Steffie280986
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Danke für den Link - schau ich mir in Ruhe zu Hause mal an.jenniver hat geschrieben: ↑31.01.2023, 15:49Für die Kontopfändung dürfte eine Filiale wahrscheinlich sowieso nicht zuständig sein. Banken haben meistens Vollstreckungsabteilungen, vielleicht hilft dir die Seite weiter, bzgl. der Adresse.
www.vollstreckungstipps.de.
Das die Geschäftsbeziehungen nicht mehr bestehen, kannst du nichts machen, außer die VAK abnehmen lassen, um ggfls. an die neue Bankverbindung zu kommen.
Ob die IBAN tatsächlich bei der Bank existiert, erkennst du eigentlich an der IBAN über die Bankleitzahl, 3 bis 8 Stelle der IBAN.
hier hab ich leider keine Ruhe in der Kanzlei
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Dann machst du irgendwas falsch - Schild von außen dran (Stör mich nicht) - Tür zu und Ruhehier hab ich leider keine Ruhe in der Kanzlei
Also bei mir klappts (manchmal)
Gruß
Oli
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Also ob es die Bank oder Filiale überhaupt noch gibt kannst du doch ganz einfach über die jeweilige homepage nachforschenSteffie280986 hat geschrieben: ↑31.01.2023, 16:02
okokokok... dann würde ich hier eventuell nochmal schauen, ob es eine zentrale Stelle gibt. In meinem Fall gibts glaub ich die ganze Bank nicht mehr seit Ende 2022, wenn ich den Wikipedia-Eintrag richtig verstehe, aber da muss ich mich nochmal durchfummeln... Bei mir läufts momentan aber so richtig rückwärts bergab
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Fragt sich, ob der Mandant schon jemals eine Zahlung an Euch geleistet hat. Wenn ja, kann man (zumindest bei unserer Bank) online das Konto, von dem überwiesen wurde, einsehen. Dann würde ich dahin pfänden. Wenn der Mandant "neu" ist, bleibt Dir nichts anderes, als auf die Angabe des Mandanten zu vertrauen. Aber ich würde immer vorher die IBAN überprüfen über eine IBAN-Rechner und ggf. dann auch mal bei der Bank anrufen, wo Pfändungen hinzuschicken sind, wenn da nicht bereits unter www.vollstreckungstipps.de eine Angabe gemacht wird.
Im Übrigen halte ich eine "Bestandskundenpflege" für datenschutzrechtlich fragwürdig und auch für unnötig. Bei Stammmandanten sollte es wohl kein Problem sein, die Daten aktuell zu haben; kommt ein Mandant, der vor 4 Jahren mal da war, kann man die Daten abgleichen.
Im Übrigen halte ich eine "Bestandskundenpflege" für datenschutzrechtlich fragwürdig und auch für unnötig. Bei Stammmandanten sollte es wohl kein Problem sein, die Daten aktuell zu haben; kommt ein Mandant, der vor 4 Jahren mal da war, kann man die Daten abgleichen.
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Diese ganze Arbeit, verbunden mit einem hohen Zeitaufwand kann man ganz einfach dadurch umgehen, daß man frühzeitig Vorschuß verlangt, wird der nicht gezahlt, niederlegen. Seit das hier so läuft, haben wir fast keine eigenen Akten mehr wegen Gebührenforderungen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Eine Vorschusszahlung ist nicht zwingend von der Existenz einer gültigen Bankverbindung abhängig, wenn man einen Vorschuss auch in manchen Kanzleien in Bar zahlen kann
Gruß
Oli
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Und vor allen Dingen hilft ein rechtzeitig geforderter Vorschuss bei der Vermeidung von Gebührenverlusten und unnötiger kostenloser Arbeit.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Das meine ich gar nicht, aber man kann doch nicht die Bankverbindung pfänden, während die eigentliche Bank gar nicht mehr existiert. Dass ein Vorschuss immer sinnvoll ist, ist mir natürlich klar.