Kündigung eines Werkvertrags

beA - Das besondere elektronische Anwaltspostfach
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Moschele11
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#1

02.02.2023, 07:39

Hallo Ihr Lieben,

was meint Ihr: Wenn durch den Anwalt die Kündigung eines Werkvertrags gegenüber dem Anwalt der Gegenseite ausgesprochen wird und dies per beA geschieht, wie verhält es sich mit der Vollmacht? Diese wird ja normalerweise im Original vorgelegt. Reicht die "normale beA-technische Übermittlung und die Vollmacht als Anlage??

Herzlichen Dank für Euren "Input"

Liebe Grüße vom Moschele
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#2

02.02.2023, 08:11

So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978
Oliverreinhardt2
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#3

02.02.2023, 09:26

Pitt hat geschrieben:
02.02.2023, 08:11
So ist wohl die aktuelle Rechtslage:
https://www.iww.de/ak/bea/leserforum-be ... tz-f149978
Dem kann ich nur zustimmen.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Moschele11
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#4

02.02.2023, 09:51

Danke Euch von Herzen!!

Alles LIebe vom Moschele
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